Zahlungsunfähigkeit
Von einer Zahlungsunfähigkeit wird gesprochen, wenn ein Schuldner dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen offenen Forderungen gemäß § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) nachzukommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Kapitalgesellschaft handelt, der Begriff wird in allen Bereichen angewendet.
Im Gegensatz zur Privatinsolvenz – dafür gibt es hier einen eigenen Eintrag – haben Kapitalgesellschaften nicht die Wahl, ob sie ein Insolvenzverfahren beantragen – wenn sie zahlungsunfähig werden, müssen sie es sogar tun. Ansonsten droht der Strafbestand der Insolvenzverschleppung.
Wann eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, ist im Gesetz nicht exakt definiert. Allerdings geht man davon aus, dass ein Schuldner dann zahlungsunfähig ist, wenn er seine Zahlungen an die Gläubiger eingestellt hat und er bereits 10 % der Forderungen nicht in absehbarer Zeit zurückzahlen kann.
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