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Wohlverhaltensphase

Der Zeitraum, der sich an ein Insolvenzverfahren anschließt, wird Wohlverhaltensphase genannt. Diese beträgt in der Regel sechs Jahre und dient dem Zweck, dass der Schuldner Verantwortung übernimmt und Regeln befolgt, um wieder als vertrauenswürdiger Kreditnehmer zu gelten und durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. In dieser Zeit muss der Schuldner gewisse Regeln befolgen.

Zu Beginn der Wohlverhaltensphase gibt er eine Erklärung ab, in der er sich dazu verpflichtet, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzutreten. Der Treuhänder wird dem Schuldner vom Gericht zugewiesen, wobei sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger dazu berechtigt sind, Vorschläge zu machen.

In der folgenden Zeit tilgt der Schuldner seine offenen Rechnungen über den Treuhänder, der dies an die Gläubiger weitergibt. Dabei darf kein Gläubiger bevorzugt werden. Um die monatliche Zahlung leisten zu können, muss der Schuldner eine Erwerbstätigkeit ausüben, die seinem Gesundheitszustand angemessen ist. Im Fall einer Arbeitslosigkeit ist er dazu verpflichtet, eine ihm zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen. Es ist möglich, während der Wohlverhaltensphase selbständig zu arbeiten, solange der Schuldner seinen Zahlungen an den Treuhänder in gleicher Weise nachkommt, als befände er sich in einem Angstelltenverhältnis. Erhält er eine Schenkung oder ein Erbe, ist er verpflichtet, dem Treuhänder den Wert zur Hälfte zu übermitteln. Dem Schuldner steht jedoch das Recht zu, ein Erbe zu verweigern. Weiterhin ist der Schuldner dazu verpflichtet, dem Treuhänder bzw. dem Insolvenzgericht einen Wohnortwechsel mitzuteilen.

Unter Umständen kann die Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre verkürzt werden. Konnte der Schuldner bereits nach drei Jahren 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten begleichen, kann diese auch schon zu diesem Zeitpunkt beendet werden. Mit Beendigung der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner von seinen Restschulden befreit.

Nach der Wohlverhaltensphase steht einer Neugründung nichts mehr im Weg. Bei allgemeinen Fragen zu Fördermöglichkeiten bei der Existenzgründung stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen uns kostenlos unter der Rufnummer 0800 58 95 505. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

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