Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft, kurz UG, ist als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt worden und somit nicht als neue Rechtsform zu verstehen. Ferner gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und damit die Verpflichtung zur gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung samt Jahresbilanz), zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftssteuer. Die UG wird mit einem beurkundungspflichtigen Muster-protokoll gegründet, das den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers vereint und zur Eintragung und Anmeldung dem Handelsregister vorliegen muss. Im Rechtsverkehr ist darauf zu achten, dass die UG mit dem Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ geführt wird. Für die Gründung muss zudem ein Gesellschaftervertrag nach § 3 GmbH-Gesetz geschlossen werden. Der Unterschied zu einer GmbH ist, dass die UG schon mit einem Stammkapital von 1€ gegründet werden kann, jedoch muss danach durch die Bildung von Rücklagen – in Form der Einbehaltung von 25% des Gewinns – ein Mindestkapital von 25.000€ erbracht werden. Es gelten die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde zuvor auch als 1-Euro-GmbH und Mini-GmbH bezeichnet.
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