Das Umlaufvermögen ist eine Bezeichnung für Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen, sondern aufgrund von Verbrauch, Veräußerung oder einmaliger Nutzung stetig zu- und abgeführt werden. Das Umlaufvermögen sollte möglichst mit kurzfristigem Fremdkapital oder auch Lieferantenkrediten finanziert werden. Bei dem Umlaufvermögen handelt es sich gemäß § 266 Abs. 2 HGB um ein Aktivposten in der Bilanz und untergliedert sich in:
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Checks
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