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Skonto

Der oder das Skonto (italienisch sconto oder scontare: abrechnen, abziehen) bezeichnet einen prozentualen Preisnachlass auf den Betrag einer Rechnung, wenn diese innerhalb einer festgelegten Frist beglichen wird. Bei Zahlung abzüglich Skonto wird vom Lieferanten für den Kunden eine Kreditleistung in Form einer Skontofrist erbracht. Der Zinssatz für einen Lieferantenkredit beläuft sich hierbei auf null.

Grundlage, nach der das Skonto bemessen wird, kann sowohl der Brutto-Umsatz, also der Zielverkaufspreis inklusive der Umsatzsteuer, als auch dementsprechend der Netto-Umsatz sein. Grundsätzlich aber ist diese sogenannte Bemessungsgrundlage frei verhandelbar und sollte deshalb auf dem Angebot, sowie der Rechnung aufgeführt und definiert werden. Kalkulatorisch werden nicht nur die anteiligen Zins- und Verwaltungskosten im aufzuschlagenden Skonto verrechnet, sondern auch eine Prämie für das Kreditrisiko, damit dem Käufer ein zusätzlicher Anreiz zur Zahlung gegeben wird. Deshalb gilt das Skonto auch als Werkzeug, um das Ausfallrisiko von Forderungen zu mildern.

Skontobasis ist nicht immer der volle Betrag einer Rechnung: Beispielsweise werden im Handwerk nur Materialkosten skontiert, da Fertigungskosten genau wie Wartungsrechnungen zu Lohnarbeit zählen, auf die es keinen Rabatt gibt. Dies basiert allerdings auf reinem Brauchtum und hat keine gesetzliche Verankerung.

Üblich ist ein Skontosatz von 2 – 3 % (Skontosatz= Skonto, angegeben in Prozent der Bemessungsgrundlage). Dieser Satz kann sowohl über die Frist hinweg konstant verlaufen als auch zeitlich gestaffelt sein. Bei der zeitlichen Staffelung ist der Skontosatz am höchsten, wenn die Skontofrist kurz ist und sinkt über das Verstreichen dieser Frist hinweg stetig ab, bis nach endgültigem Ablauf der volle Rechnungspreis zu begleichen ist. Zieht der Kunde trotz Ablauf der Skontofrist den Nachlass von der Rechnung ab, liegt ein erzwungener Rabatt vor, den der Lieferant jederzeit wieder zurückfordern kann.

 

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