Minijob
Ein Minijob – auch geringfügige Beschäftigung oder 450-Euro-Job genannt – liegt dann vor, wenn der Verdienst aus diesem Beruf nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt.
Arbeitnehmer haben in diesem Beschäftigungsverhältnis in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und der Arbeitgeber muss nur eine geringe pauschale Steuer zahlen. Minijobs bieten sich somit für Jungunternehmer und Existenzgründer als Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen an, ohne dass sie dafür direkt die Kosten und das Risiko einer Vollzeitkraft auf sich nehmen müssen.
Die geleisteten Stunden spielen bei der Definition des Minijobs keine Rolle, er kann auch neben einer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeführt werden. Auch Arbeitslose dürfen in einem Minijob arbeiten, solange die Arbeitszeit nicht mehr als 15 Stunden pro Woche beträgt und sie weiterhin nach einem sozialversicherungspflichtigem Job suchen.
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