Gründerlexikon Kooperation
Bei einer Kooperation arbeiten meist wenige, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zum Zwecke der Steigerung von gemeinsamer Wettbewerbsfähigkeit vertraglich geregelt mit unterschiedlicher Intensität, zeitlicher Dauer und Zielrichtung zusammen. Dieses zielgerichtete Zusammenwirken von Handlungen mehrerer Parteien soll also den idealen Nutzen für alle Beteiligten bringen, indem Arbeitsteilung und gegenseitiges Abstimmen und Unterstützen der Partner bei Aufgaben und Rollen Existenzsicherung und Vorteile für alle Parteien bieten.
Wie intensiv und auch erfolgreich Kooperationen im Einzelnen verlaufen, kann sich am Grad des Informations- und Erfahrungsaustausches, an Absprachen und Gemeinschaftsarbeiten sowie Bildung eines Kooperationsmanagements und somit am Organisationsgrad und der Art und Weise der Kooperationsbeziehungen bemessen. Übergeordnet weisen Kooperationen entweder einen synergetischen oder additiven Charakter auf. Ersterer schafft Neues, das durch die vorherigen Einzelunternehmen nicht möglich war; letzterer dient der Zusammenfassung von Prozessen und Abläufen für einen optimierenden Effekt.
Kooperationsformen lassen sich anhand von beteiligten Wirtschaftsstufen, gemeinschaftlich durchgeführten Funktionen, Marktgebieten, auf die sich die kooperative Tätigkeit erstreckt und der beabsichtigten Dauer kooperativer Aufgabenerfüllung unterscheiden.
Ordnet man Kooperationen anhand von Wirtschaftsstufen ein, so ist die horizontale Kooperation durch Unternehmen bestimmt, die auf gleicher Wirtschaftsebene agieren und vertikale Kooperationen nennt man solche, die auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen operieren, beispielsweise Kooperationen zwischen Groß- und Einzelhandel sowie Industrie und Handel. Legt man den Maßstab gemeinschaftlich durchgeführter Funktionen an, so unterscheiden sich ganzheitliche Kooperationen von solchen, die nur als teilfunktionelle oder sektorale Kooperationen in Bereichen wie Beschaffung, Produktion, Absatz oder Finanzierung ausgeübt werden. Unterscheidet man anhand von Marktgebieten, auf die sich die kooperativen Tätigkeiten beziehen, so lassen sich regionale und überregionale Inlandsmärkte gegen Auslandsmärkte z.b. im Hinblick auf Beschaffung (Import-Kooperation) und bezüglich des Absatzes (Export-Kooperation) als Kooperationsgebiete abgrenzen. Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit Formen anhand der beabsichtigten Dauer kooperativer Aufgabenerfüllung zu unterscheiden. Man spricht entweder von Auftragskooperationen, die mit der Erfüllung eines Einzelauftrages beendet sind und solchen Kooperationen, die bestimmte Bereiche auf kurz-, mittel- oder längerfristige Sicht abdecken.
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