Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Bei dem kalkulatorischen Unternehmerlohn handelt es sich nicht um die Zahlung eines Gehaltes, sondern um die Auszahlung eines monatlichen Betrages, der sich nach den Bedürfnissen und dem durchschnittlichen Gehalt eines Angestellten mit gleichwertiger Tätigkeit in einem Unternehmen unter Beachtung des gleichen Standortes, gleichen Geschäftszweigs und gleicher Bedeutung richtet. Außerdem sind auch die Personalnebenkosten mit den Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Nebenkosten mitzuberücksichtigen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist eine Zusatzkostenart. Denn das Gehalt darf zwar mit in die Preiskalkulation einfließen, jedoch nicht als Aufwand in die GuV berücksichtigt werden.
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