Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Jahresabschluss

Jeder buchführungspflichtige Unternehmer ist in Deutschland durch gesetzliche Regelungen zu einem Jahresabschluss (JA) gezwungen. Das bedeutet, dass er am Ende eines jeden Geschäftsjahres die Buchführung abschließen muss. Der Jahresabschluss besteht aus folgenden Bereichen:

  • Bilanz: In der Bilanz werden alle Vermögenswerte und Schulden zum Stichtag gegenübergestellt. Um die Vermögenswerte zu ermitteln, wird eine Inventur des Inventars durchgeführt.
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): In der GuV werden Erträge und Aufwendungen des Unternehmens erfasst.
  • Anhang/Lagebericht: Einen Lagebericht müssen nur Kapitalgesellschaften erstellen. In ihm werden die derzeitige und zukünftige Situation einer KG bezüglich Risiken und Chancen dargestellt. Er muss immer ein realistisches Bild des Unternehmens vermitteln.

Ein JA hat zwei wichtige Funktionen: Zum einen informiert er über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und zum anderen hat er eine Zahlungsbemessungsfunktion.

Die Informationsfunktion dient als Grundlage für zukünftige Entscheidungen des Unternehmens und seiner Anteilseigner. Banken und andere Investoren ziehen den Jahresabschluss als Kriterium zur Kreditvergabe heran. Die Zahlungsbemessungsfunktion bedeutet, dass der JA als Grundlage für die Besteuerung dient und eine eventuelle Dividende oder Erfolgsbeteiligung festlegt.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Jahresumsatz die 500.000 Euro nicht übersteigt oder die nicht mehr als 50.000 Euro Jahresgewinn erwirtschaften, müssen keinen Jahresabschluss erstellen, aber dafür immer eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Diese kann mit der privaten Steuererklärung zusammen beim Finanzamt abgegeben werden.

Jahresabschluss und EÜR müssen immer nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden. Zudem kann es vorkommen, dass ein Finanzamt den Jahresabschluss vor allem bei großen Unternehmen mittels einer Jahresabschlussprüfung überprüft.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

One thought on “Gründerlexikon Jahresabschluss

  1. Ich habe dieses Jahr ein Unternehmen gegründet und bin damit buchführungspflichtig. Nun muss ich auch meine Jahresabschlüsse erstellen. Mir war gar nicht bewusst, dass es vorkommen kann, dass durch das Finanzamt eine Jahresabschlussprüfung stattfinden kann, was vor allem bei großen Unternehmen der Fall ist. Ich hoffe, dass das erst in ein paar Jahren vorkommen wird.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert