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Gründerlexikon: KfW Gründercoaching Deutschland (GCD)

+++ Achtung: Das Gründercoaching Deutschland (GCD) wurde zum 01.01.2016 durch die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ abgelöst. Die Antragstellung sowie die Abwicklung werden nun durch das BAFA getätigt. +++

Das Gründercoaching Deutschland (GCD) ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestelltes, bundesweites Förderprogramm, um Existenzgründerinnen und Existenzgründern durch einen Beratungszuschuss die Finanzierung von Coaching-Maßnahmen zu erleichtern und damit das Potenzial innovativer Geschäftsideen dementsprechend zu fördern. Gespeist wird dieses Programm aus den Geldmittelbeständen des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Art und Höhe des Zuschusses beträgt in den neuen Bundesländern 75% (mit Lüneburg), in den alten Bundesländern (mit Berlin) 50% des Beraterhonorars, wenn von einem maximalen Tagessatz von 800 Euro ausgegangen wird. Insgesamt darf das vertraglich vereinbarte Netto-Beraterhonorar eine Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro nicht überschreiten.

Der Zuschuss kann innerhalb der laufenden Förderperiode (bis April 2015) so oft beansprucht werden, wie der Antragsteller die maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro noch nicht aufgebraucht hat.

Gefördert werden Maßnahmen, die durch passgenaues und gezieltes Coaching Defizite in allen Bereichen der Existenzgründung aufschlüsseln und bearbeiten. Dazu zählen mitunter die Bereiche:

  • Finanzierung der Selbstständigkeit
  • Organisation
  • Leistungen
  • Produkt
  • Absatz
  • Risikomanagement
  • Marketing
  • Businessplan
  • Controlling
  • Gewinnung und Bindung eines Kundenstammes

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer, die ein Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe in den letzten 2 Jahren gegründet oder übernommen haben. Das gegründete Unternehmen muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Gründung/Übernahme muss schon stattgefunden haben und darf bei Antragstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
  • Die Existenzgründung muss auf den Vollerwerb ausgelegt sein.
  • Das Coaching muss mindestens zur Hälfte der gesamten Beratungszeit in Anwesenheit des Existenzgründers erfolgen.
  • Der Berater muss in der Beraterbörse der KfW verzeichnet und für das GCD freigeschaltet sein.

 

Nicht förderungsfähig sind Unternehmensberatungen, Gründungen in der Landwirtschaft oder Unternehmen, die kurz vor einer Insolvenz stehen oder anderweitige Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission haben.

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