Geschäftsplan
Der Begriff Geschäftsplan stammt aus dem Englischen (Businessplan). Ein Geschäftsplan besitzt in der Regel einen Umfang von ca. 10-60 Seiten à DIN A4 und dient der Veranschaulichung und strategischen Planung einer Existenzgründung. Er ist die schriftliche Zusammenfassung des unternehmerischen Vorhabens, das die Tragfähigkeit und Durchführbarkeit einer Geschäftsidee darlegt. Er besteht aus einem Text- und einem Finanzteil. Um Zuschüsse, Kredite, Fördermittel und Finanzierung zu erhalten, muss eine detaillierte und strukturierte Planung hinsichtlich folgender Punkte erfolgen:
- Beschreibung des Standortes
- Organisation / Personal
- Dienstleistungs- und Angebotskonzeption
- Preis- bzw. Honorargestaltung
- Beschreibung der Wettbewerbssituation
- Werbestrategie
- Betriebsbeginn / Rechtsform / Anmeldungen (Gewerbe, Lizenzen, Patente)
- Strukturdaten der Existenzgründung
- Berechnung des Rohertrages
- Investitionsplan bzw. Kapitalbedarfsplan (Betriebsausstattung, Betriebsmittelbedarf etc.)
- Mittelfristige Erfolgsplanung (Plan-Ertragsübersicht für 3 Geschäftsjahre)
- Finanzierungsplan
- Liquiditätsplan
- Finanzierungsmodell
- Berechnung des Mindestumsatz
Zudem ist darauf zu achten, dass aktuelle Marktdaten und Statistiken verwendet werden. In den Anhang des Businessplans kommen unter anderem der Lebenslauf des Gründers, sämtliche Verträge, Abbildungen von Geschäftsräumen. Der Geschäftsplan ist das A und O für den Schritt in die Selbstständigkeit, daher sollten Gründer/Gründerinnen auch auf seine Erscheinungsform achten und eine lose Blättersammlung vermeiden.
Bei der häufig komplexen Geschäftsplan-Erstellung ist es sinnvoll, einen Existenzgründungsberater hinzuzuziehen. Hierbei können bis zu 80 % der Beratungskosten gefördert werden.
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