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Fonds

Gemeinhin wird als Fonds ein Bestand finanzieller Mittel zur Investition in diverse Bereiche bezeichnet. Man unterscheidet in offene und geschlossene Investmentfonds, wobei für die Belange von Existenzgründern hauptsächlich Erstere eine Rolle spielen und im Nachfolgenden erklärt werden sollen.

Gespeist wird der Geldmittelbestand eines Fonds durch die Einlagen von Anlegern, die durch den Kauf von Investmentfondsanteilen Miteigentümer am Gesamtvermögen des Fonds werden und somit Anrecht auf Gewinnbeteiligung und die Rückgabe ihres investierten Anteils haben (zum gültigen Rückgabepreis). Tatsächlicher Kaufgegenstand bei Beteiligung an einem Fonds sind die Anteilscheine, die börsentäglich gehandelt werden können.

Die Höhe des Anteilwerts bemisst sich aus der Gesamthöhe des Fondvermögens geteilt durch die Anzahl aller ausgegebenen Anteile. Dieser Wert kann entweder durch neue Einlagen, Kurs-, Dividenden- und Zinsgewinne steigen, oder durch die Rückerstattung von Anteilen oder Verlusten fallen.

Mögliche Beispiele für Instrumente, in die ein Fonds investieren kann:

  • Aktien
  • andere Fonds
  • Renten (Anleihen)
  • Geldmarktpapiere
  • Währungen
  • Rohstoffe
  • Immobilien
  • Indizes

Je nach Zweck der Anlage wird demnach in gängigen Fondsrankings eine entsprechende Bezeichnung verwendet, z.B.:

  • Aktienfonds
  • Dachfonds (Investition in andere Fonds)
  • Rentenfonds
  • Geldmarktfonds
  • Offene Immobilienfonds
  • Mischfonds

Mischfonds investieren in verschiedene Instrumente gleichzeitig, meistens Aktien und Anleihen. Diese sind die gängigste Form, da sie das Prinzip der Risikomischung erfüllen. Das bedeutet, dass nicht das gesamte Vermögen auf nur eine Aktie oder Immobilie gelegt wird und dementsprechend durch die Streuung der Gelder auf verschiedene Anlagegegenstände (Diversifikation) das Verlustrisiko deutlich reduziert wird. Auch der Europäische Sozialfonds (ESF) ist eine Fondsart, die mehrere untergeordnete Fonds enthält.

Weitere Kategorisierung ist bezüglich des Anlagehorizonts möglich. Hierbei wird nach der Dauer der Investition unterschieden, ob das Vermögen lang- oder kurzfristig investiert oder oft umgeschichtet wird.

Die Verwaltung des jeweiligen Fonds erfolgt durch sogenannte Investment-gesellschaften. Diese können zwar in den Vertragsbedingungen Beträge von Verwaltungsvergütungen und Depotbankenvergütungen (Kosten für die Verwaltung und das Ablegen des Geldes in einem Fonds) ausweisen und diese aus dem Fondsvermögen begleichen, allerdings zählt die Geldanlage generell als Sondervermögen und muss deshalb strikt von den übrigen Finanzen der Gesellschaft getrennt werden. Das gewährleistet einen Erhalt der finanziellen Mittel auch bei einem Konkurs der zuständigen Kapitalanlagegesellschaft.

Mögliche Kosten eines Fonds:

  • Ausgabeaufschlag und/oder Rücknahmeabschlag
  • Verwaltungsgebühren und erfolgsabhängige Prämien der Investmentgesellschaft
  • Depotbankgebühr

Die Kosten müssen in einer Liste vorab dem Vertrag beigelegt werden. Darüber hinaus müssen im folgenden Jahresbericht die tatsächlich angefallenen Kosten aufgeführt sein.

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