Gründerlexikon Finanzierung
Unter Finanzierung fallen im engeren Sinne alle Maßnahmen zur Beschaffung von Eigen– und Fremdkapital für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes oder dessen erstmalige Einrichtung. Dieses Kapital kann dann im Rahmen von Investitionen genutzt werden, um Anlage– oder Umlaufvermögen zu erwerben. Finanzierung bildet also die Voraussetzung für Investition.
Im weiteren Sinne fallen unter die Beschaffungsmaßnahmen jedoch auch alle damit einhergehenden Steuerungsmechanismen für Zahlungsströme des gesamten Zahlungsmittelbereichs, um Illiquidität zu vermeiden. Zu Finanzierung zählen dementsprechend auch alle Rückzahlungen sowie die Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Unterscheidungen für Finanzierungsarten bzw. -formen lassen sich anhand der Rechtsstellung des Kapitals (Eigentümer oder Gläubiger) sowie bezüglich der Herkunft des Kapitals (von außen erhalten oder selbst erwirtschaftet) treffen. Hieraus ergeben sich für die Rechtsstellung des Kapitals Eigenfinanzierung (z.B. Aufnahme von Gesellschaftern) und Fremdfinanzierung (Kredite).
Für die herkunftsbezogene Unterscheidung wird von Innen- und Außenfinanzierung gesprochen. Erstere schließt innerbetriebliche Abschreibungen, Rückstellungen sowie Selbstfinanzierung durch bisher nicht ausgeschüttete Überschüsse ein. Die Außenfinanzierung kann durch neue Eigentümer bewerkstelligt werden; in diesem Falle spricht man von einer Beteiligungsfinanzierung. Aber auch die oben bereits unter Fremdfinanzierung beschriebenen Zahlungstätigkeiten durch Gläubiger (Kredite) sind Teil der Außenfinanzierung.
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