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Europäischer Sozialfonds (ESF)


Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde 1957 ins Leben gerufen und ist seitdem das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union. Auch wenn sich sein Aufgabenbereich in den Jahrzehnten immer wieder erweitert und verändert hat, folgt er nach wie vor seiner wichtigsten Aufgabe, der Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den aktuell 28 EU-Mitgliedsstaaten. Des Weiteren soll er die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, eine nachhaltige Entwicklung sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU fördern.

Um diese Aufgaben zu finanzieren, verfügt der ESF jährlich über circa 10 % des Gesamthaushaltes der EU, also rund 13 Milliarden Euro. Diese werden an die Mitgliedsstaaten individuell verteilt, wobei darauf geachtet wird, dass vor allem strukturschwache Länder und Regionen gefördert werden. Die Länder wiederum verwenden die Gelder dann zur Finanzierung ihrer eigenen Förderprogramme.

In regelmäßigen Abständen werden Förderperioden ausgerufen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. In den Jahren 1971, 1977, 1983, 1988, 1994, 2006 und 2014 wurden seine Aufgaben überarbeitet, damit der ESF den Anforderungen und Gegebenheiten der Zeit genügte. Die aktuelle – achte – Förderperiode des ESF geht von 2014 bis 2020 und läuft unter dem Motto „Europa: Solidarisch. Innovativ. Fokussiert.“.

Gerade für Existenzgründer und Selbstständige in Deutschland sind die Fördermittel des ESF sehr wichtig, denn durch sie werden z.B. die Förderung von Gründercoachings und Vorgründungsberatungen durch die KfW finanziert.

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