Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – werden die Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen, um das Betriebsergebnis zu ermitteln. Die Einnahmen werden dabei in dem Kalenderjahr vermerkt, in dem sie bezahlt wurden, während die Ausgaben erst dann angerechnet werden, wenn sie tatsächlich beglichen wurden. Dass heißt, wenn Sie beispielsweise eine Rechnung über ein Produkt von Ihrem Hersteller bekommen, vermerken Sie diese erst in Ihren Ausgaben, wenn Sie die Rechnung begleichen. Die Ermittlung kann sowohl einen Gewinn als auch ein Verlust in Zahlen darstellen. Unterschieden wird zwischen der amtlichen und nichtamtlichen EÜR. Unternehmen, die mehr als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr machen, müssen die Anlage EÜR mit ihrer Einkommensteuerklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Durch die einheitliche Gestaltungsweise können Unternehmen der gleichen Branche einfacher miteinander verglichen werden. Die nichtamtliche EÜR hingegen betrifft Unternehmen, die unterhalb der Grenze der 17.500 Euro liegen und darum nicht verpflichtet sind, eine Anlage auszufüllen. Bei ihnen ist es für das Finanzamt vollkommen ausreichend, wenn sie in einer Excel-Tabelle ihre Einnahmen und Ausgaben auflisten.
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Ich möchte mich im Laufe des Jahres mit einem kleinen Unternehmen selbstständig machen. Ich habe mir bereits einen Steuerberater für Unternehmen und ein erstes Beratungsgespräch gehabt. Nun bin ich auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufmerksam geworden. Mir war nicht bewusst, dass es für mich als Kleinunternehmer reicht, die EÜR lediglich bei der Einkommenssteuererklärung einzureichen. Das werde ich mit meinem Steuerberater nochmal genauer besprechen.