Bilanz
Die Bilanz stellt das Vermögen dem Kapital eines Unternehmens gegenüber. Diese Aufstellung muss zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, dem „Bilanzstichtag“. Die Bilanz wird in Form eines „T“-Kontos dargestellt. Die linke Seite des Kontos ist die Aktiva-Seite, die den buchhalterischen Wert aller Vermögensgegenstände enthält. Hierbei spricht man auch von „Mittelverwendung“. Die rechte Seite ist die Passiva-Seite, die aufzeigt, woher die Mittel zur Finanzierung der Vermögensgegenstände kommen. Daher spricht man hierbei auch von der „Mittelherkunft“. Die rechtliche Grundlage der Bilanz findet sich in § 266 HGB wieder, in dem die Struktur der Bilanz festgelegt wird. Die Bilanz hat Informations-, Dokumentations- sowie Gewinnermittlungsfunktion hinsichtlich der Feststellung eines Jahresüberschusses oder -fehlbetrages. Neben der handels- und steuerrechtlichen Jahresbilanz, kann auch die Erstellung einer Sonderbilanz (z.B. Gründungs-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Umschuldungsbilanz etc.) erforderlich sein.
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