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Anzahlungen

Unter Anzahlungen versteht man die erste Zahlung eines Teilbetrages einer Kaufsumme. Anzahlungen sind folglich Vorleistungen, die differenziert werden nach geleisteten und erhaltenen Anzahlungen.

Ab dem Zeitpunkt der geleisteten Anzahlung, in der jedoch noch keine Leistung erbracht worden ist, haben diese einen Forderungscharakter. Wurde eine Anzahlung geleistet, so kann die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden. Geleistete Anzahlungen werden gemäß § 266 Abs. 2 HGB in der Bilanz in drei Position auf der Aktiva-Seite gesondert ausgewiesen:

1. geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

2. geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen

3. geleistete Anzahlungen auf Vorräte

Erhaltene Anzahlungen haben einen Verbindlichkeitscharakter, da die Leistung vor der Lieferung bezahlt wird. Gemäß § 268 Abs. 5 HGB besteht ein Wahlrecht bei der Ausweisung der erhaltenen Anzahlungen in der Bilanz. Entweder können die erhaltenen Anzahlungen unter dem Posten „Verbindlichkeiten“ ausgewiesen oder auch unter „Vorräte“ offen abgesetzt werden. Unter dem Posten „Vorräte“ dürfen die erhaltenen Anzahlungen jedoch nur dann ausgewiesen werden, wenn die von der Anzahlung betroffenen Erzeugnisse oder Leistungen am Bilanzstichtag noch nicht bilanziert worden sind und die offene Absetzung zu keinem Negativbetrag bei den Vorräten führt.

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