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Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist eine Bezeichnung für Gegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen und das im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht zur Veräußerung gedacht ist. Die Finanzierung des Anlagevermögens sollte mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital erfolgen. Bei der Bewertung wird zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen unterschieden. Bei abnutzbaren Gegenständen werden die Bilanzwerte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die nicht abnutzbaren Gegenstände werden mit dem Bilanzwert zu Anschaffungskosten angesetzt. Gemäß §247 Abs. 2 handelt es sich beim Anlagevermögen um einen Aktivposten in der Bilanz und setzt sich zusammen aus

I. Immateriellen Vermögensgegenständen

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

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