Die Bewerbungsphase für den sächsischen Gründerinnenpreis 2018 hat begonnen. Die besten Existenzgründungen werden Anfang nächsten Jahres mit einem Preisgeld von insgesamt 6.000 Euro prämiert. Der Initiator des Preises ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden.
Frauen mit innovativen Geschäftsideen können sich bewerben
Ob Existenzgründung oder Unternehmensübernahme: Gründerinnen aus Sachsen, die innerhalb der letzten sieben Jahre eine Existenzgründung angegangen haben, können sich bis 31. Oktober 2017 für den Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben. Im Anschluss an die Bewerbungsphase bewertet eine Jury aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Medizin die Geschäftsmodelle der Gründerinnen. Die Preisverleihung wird für Anfang 2018 angesetzt. Ob diese wie im letzten Jahr in Dresden stattfindet, wird noch bekannt gegeben.
Über den Preis für Existenzgründerinnen
Der Sächsische Gründerinnenpreis wurde erstmals im Jahr 2008 verliehen. Er zeichnet Existenzgründerinnen für ihre Geschäftsidee aus. Sachsen gilt mit dem Gründerinnenpreis deutschlandweit als Vorreiter. Als einziger staatlicher Gründerwettbewerb ehrt dieser ausschließlich Frauen für ihr unternehmerisches Engagement.
Interessierte Existenzgründerinnen können sich auf der Website des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden (externer Link) für den Gründerinnenpreis bewerben.
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