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Konkurs

Kommt es zu einer Liquidierung eines Unternehmens, dann geschieht dies aus unterschiedlichen Gründen und stellt ein unerwünschtes Ergebnis dar. Aber zugleich bedeutet dies für den Geschäftsführer nicht gleich ein Aus seiner Geschäftsführer-Karriere. Selbst nach einer Insolvenz ist es möglich, einen neuen Start in Angriff zu nehmen und eine neue Firmengründung anzugehen.

Es ist unter bestimmten Umständen möglich, nach einer GmbH-Insolvenz eine neue GmbH zu gründen. Allerdings gilt es dabei das eine oder andere zu beachten.

Insolvenz – sollte sie so lange wie möglich hinausgezögert werden?

Auf keinen Fall sollte die Insolvenz nach hinten geschoben werden. Sobald festgestellt wird, dass sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befindet und die GmbH in einer ernsthaften Krise steckt, bspw. aufgrund einer verminderten Liquidität oder einer bereits bestehenden Zahlungsunfähigkeit, sollte der Geschäftsführer unmittelbar das Insolvenzverfahren beantragen. Wird gezögert oder abgewartet, dann führt dies am Ende zu einem bösen Erwachen. Denn bei einer sogenannten Insolvenzverschleppung handelt es sich um eine Straftat und diese kann sogar eine Freiheitsstrafe mit sich ziehen.

Merke: Innerhalb von drei Wochen nach Eintritt ist die Insolvenz anzumelden (§§ 64, 84 GmbHG, externe Links).

Außerdem ist es möglich, dass durch die Insolvenzverschleppung ein sogenannter Quotenschaden entsteht. Dieser tritt durch eine verspätete oder ausbleibende Insolvenzanmeldung auf. In diesem Fall kommt es zu einer Überprüfung der Durchgriffshaftung:

Die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Anmeldung der Insolvenz hätte zurückgezahlt werden müssen und dem, der durch die verspätete/ausbleibende Insolvenzanmeldung nun tatsächlich zu zahlen ist. In diesem Fall haftet der Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen.

Rechtzeitig die GmbH-Insolvenz anmelden und Schäden abwenden

Daher sollten Geschäftsführer und Gesellschafter unverzüglich handeln, wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit kommt. Nur so ist es möglich, eine Insolvenzverschleppung (externer Link), einen Quotenschaden und die Durchgriffshaftung zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die rechtzeitige Anmeldung zum Regelinsolvenzverfahren weitere Schäden abwendet, wie bspw. das Berufsverbot.

Rechtzeitige Anmeldung der Insolvenz – wann ist es möglich, eine neue GmbH zu gründen?

Eine GmbH-Neugründung ist nach der Insolvenz prinzipiell möglich. Allerdings ist die Führung der alten GmbH ein Faktor, der dabei zu betrachten ist. Sofern es vonseiten des Geschäftsführers allerdings zu einer Straftat gekommen ist, dann ist es ihm die Unternehmensneugründung untersagt. Das bedeutet, Geschäftsführer, die gegen das Gesetz gehandelt haben, wird es untersagt, die Position eines Geschäftsführer oder Gesellschafters erneut einzunehmen.

Anmerkung: Es ist nicht immer der Fall, dass ein Geschäftsführer absichtlich eine Straftat ausführt. Viele Straftaten entstehen ohne seine Kenntnis. Davor kann sich der Geschäftsführer allerdings schützen, indem er Kenntnis über die GmbH-Geschäftsführerhaftung (externer Link) hat.

Sofern dies nicht zutrifft, steht der neuen GmbH-Unternehmensgründung nichts mehr im Wege.

Hinweis für die Gesellschafter: Diese machen sich nicht strafbar, sondern es sind regelmäßig die Geschäftsführer. Das bedeutet, dass stille oder Minderheitsgesellschafter nicht von der Strafbarkeit betroffen sind.

Gründe gegen die Neugründung einer GmbH

Entscheidend für eine eventuelle Neugründung einer GmbH ist neben der bereits beschriebenen Führung des Unternehmens ebenfalls die private finanzielle Stellung. Sprich hat die GmbH-Insolvenz das private Vermögen angegriffen?

Bei einer GmbH beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf die Einlage. Jedoch kann der Fall eintreten, dass dieser persönlich haftet. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die GmbH erst vor Kurzen gegründet ist bzw. nicht älter als fünf Jahre ist. Ist das zutreffend, dann haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen bis zu dem Zeitpunkt, wo die fünfjährige Frist abläuft. Somit kann eine Insolvenz schnell zu einer Privatinsolvenz führen.

Private Insolvenz gleich kein neues Unternehmen

Sofern es aufgrund der GmbH Insolvenz zu einer Privatinsolvenz kommt, ist es dem Unternehmer verboten, privates Vermögen zu besitzen – zumindest für einen bestimmten Zeitraum. Das betrifft ebenfalls eine GmbH. Aus diesem Grund darf bei einer Privatinsolvenz kein neues Unternehmen gegründet werden.

Ebenfalls darf der ehemalige Geschäftsführer nicht einmal „richtig“ investieren, auch wenn es rein theoretisch möglich ist, GmbH-Anteile zu erwerben. Doch zugleich bedeutet dies, dass die Anteile an der GmbH der Insolvenzmasse unterworfen sind, da diese zum Privatvermögen gehören. Kurz gesagt: die neu erworbenen Anteile der GmbH werden dafür eingesetzt, um noch ausstehende Schulden zu begleichen.

Die neue GmbH – worauf ist noch zu achten?

Sofern der gescheiterte Geschäftsführer sich gesetzeskonform verhalten hat, darf er eine neue Existenzgründung mit der Rechtsform GmbH angehen. Aber auch in diesem Fall gibt es noch etwas zu beachten: das vertragliche oder gesetzliche Wettbewerbsverbot. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer mit seinem neuen Unternehmen zwar im selben Aufgabenbereich tätig werden darf wie mit der vorangegangenen GmbH, aber nur dann, wenn das vertragliche oder gesetzliche Wettbewerbsverbot nicht verletzt wird. Sofern die Branche eh gewechselt werden soll, spielt es keine Rolle, in welchem Betätigungsfeld die alte GmbH tätig war.

An die Gesetze halten, um weiterhin Geschäftsführer zu bleiben

Dieser Artikel zeigt, dass es in den Händen des Geschäftsführers liegt, ob er nach der GmbH-Insolvenz weiterhin eine Position als Geschäftsführer innehaben darf oder nicht. Sofern dieser sich korrekt verhält, besteht für ihn prinzipiell die Möglichkeit, eine neue GmbH zu gründen.

Doch bevor ein neues Unternehmen gegründet wird, sollten alle Möglichkeiten im Vorfeld abgeklärt werden. Denn die Neugründung einer GmbH kann sich vor allem dann, wenn die Insolvenz aufgrund finanzieller Gründe eintrat, als schwierig erweisen. Das Vertrauen der neuen Geschäftspartner und die Finanzierung der GmbH sind nur einige Punkte, die bei der Neugründung auf den Geschäftsführer zukommen. Es ist bei Unklarheiten ratsam, eine Steuerberatung oder Unternehmensberatung hinzuziehen (Service-Tipp: Beratersuche).

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One thought on “Wenn die GmbH scheitert – die Möglichkeiten nach der Insolvenz

  1. Vielen Dank für diesen informativen Beitrag. Wenn man eine Firma gründet, sollte man sich unbedingt mit diesem Thema auseinandersetzen. Außerdem ist ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt bestimmt auch eine gute Unterstützung. Gerade bei Start-ups ist das sehr wichtig.

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