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Mann sitzt am Tisch und überlegt

Existenzgründer benötigen für den Beginn der Selbstständigkeit oftmals Fremdkapital, um ihre Geschäftsidee erfolgreich am Markt etablieren zu können.

Für die Beantragung eines Gründerdarlehens, z.B. des KfW-StartGeld mit günstigen Konditionen, wird ein professioneller Businessplan benötigt, der das gesamte Geschäftskonzept veranschaulicht und nachvollziehbar erläutert. Zudem wird ein Finanzplan benötigt. Dieser enthält unter anderem einen Investitionsplan, in dem aufgelistet wird, welche Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden sollen. Nahezu alle erdenklichen Vorhaben können von einer Förderbank finanziert werden, wenn der Geschäftsplan überzeugt und die fachliche Eignung der Gründer für die Selbstständigkeit nachgewiesen ist.

Bei der Wahl der Rechtsform zur Unternehmensgründung gilt es abzuwägen, welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen kann. Dies gilt nicht nur für den Planzeitraum der ersten Jahre nach der Gründung, sondern auch für die initiale Finanzierung des Gründungsvorhabens.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, welche Voraussetzungen aus Sicht einer geplanten Finanzierung einer Existenzgründung für und gegen die GmbH als Rechtsform sprechen können.

Stammkapital und Stammeinlage – Definition

Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist die Einzahlung von Stammkapital notwendig. Dies ist das sog. Haftungskapital einer Gesellschaft. Für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gibt es ein Mindestkapital, das im Rahmen des Gründungsprozesses auf das Geschäftskonto des Unternehmens eingezahlt werden muss. Ohne die Einzahlung des Stammkapitals kann die GmbH nicht in das Handelsregister eingetragen werden und gilt nicht als geschäftsfähig.

Bei einer anderen Kapitalgesellschaft, der UG (Unternehmergesellschaft), ist 1 Euro als Stammkapital ausreichend. Auch deswegen wird die UG oft als Mini-GmbH bezeichnet. Denn zur Gründung einer GmbH wird eine deutlich höhere Summe gefordert, diese liegt bei 25.000 Euro. Allerdings ist die Gründung einer GmbH auch mit 12.500 Euro möglich.

In diesem Falle ist jedoch das Stammkapital in den Jahren nach der Gründung nach und nach auf 25.000 Euro aufzustocken. Ein verbindlicher Zeitpunkt oder Zeitraum ist hierfür jedoch nicht definiert.

Oftmals hört man auch den Begriff der Stammeinlage. Als Stammeinlage wird wiederum die Einlage bezeichnet, die jeder einzelne Gesellschafter der Kapitalgesellschaft in das Stammkapital einbringt. Wenn also ein Gründer 5.000 Euro zum Stammkapital der Gesellschaft beiträgt, ist dies seine Stammeinlage.

Finanzierung der GmbH-Gründung – Stammkapital aufbringen durch Bareinlagen und Sacheinlagen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, das Stammkapital einer GmbH aufzubringen. Man unterscheidet zwischen Bareinlagen und Sacheinlagen. Bareinlagen werden vom Konto der Gesellschafter (wenn mehrere Personen gründen) oder vom Konto des alleinigen Gesellschafters auf das Geschäftskonto überwiesen. Dieser Vorgang gilt als unproblematisch, da er für alle Beteiligten auch nach langer Zeit noch nachvollziehbar ist. Man spricht in diesem Szenario von der Bargründung einer GmbH.

Wer nicht über das nötige Bargeld verfügt, kann eine sog. Sacheinlage tätigen. In diesem Fall werden materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände eingebracht, z.B.

  1. Immobilien, Grundstücke, Gebäude
  2. Fahrzeuge
  3. Maschinen, Werkzeuge
  4. Lagerbestände, Waren, Rohstoffe
  5. Urheberrecht, Patente, Lizenzen
  6. Bestehende Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb (z.B. ein Einzelunternehmen)
  7. Wertpapiere

In diesem Zusammenhang nutzt man den Begriff der Sachgründung. Materielle Gegenstände müssen real existieren und einen messbaren Wert haben. Diesen Wert können die Gründer jedoch nicht selbst bestimmen, sondern benötigen einen sog. Sachgründungsbericht als Nachweis der Werte. Ein großer Nachteil der Sachgründung ist die Dauer des Gründungsprozesses, der sich aufgrund des Bewertungsverfahrens natürlich stark in die Länge ziehen kann.

Kapitalbedarfsplan für die Gründung einer GmbH

Bei der Finanzplan-Erstellung geht es unter anderem darum, anhand einer Rentabilitätsvorschau den Gewinn eines Unternehmens zu prognostizieren.

Vom monatlichen Umsatz werden der Wareneinsatz sowie die Personalkosten (im sog. Arbeitgeber-Brutto) und alle laufenden Betriebskosten inklusive der Zinsen eines eventuellen Gründerdarlehens abgezogen, um den Gewinn vor Steuern zu errechnen.

Im Kapitalbedarfsplan als Bestandteil des Finanzplans wird in verschiedenen Oberkategorien aufgelistet, was finanziert werden muss, um die Geschäftsidee überhaupt realisieren zu können. Bei Bestandsunternehmen wird aufgezeigt, welche Investitionen notwendig sind, um eine Expansion oder eine Erweiterung des Portfolios vornehmen zu können, welche neuen Maschinen gekauft werden sollen etc.

Auch bei der Gründung einer GmbH gilt es, die Bestandteile einer Finanzierung übersichtlich darzustellen.

Dies können z.B. sein:

  • Warenbestellungen
  • Maschinen
  • Equipment
  • Software
  • Werkzeug
  • Firmen-Kfz
  • Büro- oder Lagermiete
  • Marketingmaßnahmen
  • Personalausgaben

Einbringen von Barmitteln in das Stammkapital bei der Finanzierung einer GmbH

Nun stellt sich die Frage, ob das Stammkapital einer GmbH-Gründung ebenfalls finanziert werden kann, denn ohne diese kann eine GmbH ja nicht gegründet werden. Hierzu muss man bedenken, dass die Rechtsform der GmbH ein sehr gutes Image genießt und z.B. von Lieferanten oder Kunden als höherwertiger eingestuft wird, als z.B. eine UG oder eine Personengesellschaft wie eine GbR. Ein Grund dafür ist auch das hinterlegte Stammkapital einer Kapitalgesellschaft. Erfolgreiche Unternehmen, die die Rechtsform der GmbH gewählt haben, erhöhen das Stammkapital im Laufe der Jahre durchaus in den sechsstelligen Bereich, um z.B. über eine noch bessere Bonität gegenüber Banken und anderen Partnern zu verfügen.

Auch aus diesem Grund soll aus Sicht einer Förderbank das Stammkapital zur Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern selber aufgebracht werden und nicht Bestandteil einer Finanzierungsanfrage bei einer Bank für z.B. ein Förderdarlehen sein. Wenn die Gründer und angehenden Gesellschafter einer GmbH das Stammkapital nicht aus Eigenkapital aufbringen können, kann man entweder auf eine Sachgründung ausweichen oder eine andere Rechtsform wählen.

Wie erläutert kann eine UG mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden, wobei viele Gründer einer UG in der Praxis eher eine Summe von 500 oder 1.000 Euro als Stammkapital einzahlen. Diese Summe sollte leichter mit Barmitteln aufzubringen sein als das geforderte Stammkapital der GmbH.

Eine Gründerfinanzierung ist natürlich auch für Personengesellschaften wie ein Einzelunternehmen oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine freiberufliche Selbstständigkeit möglich. Für diese Rechtsformen muss gar kein Stammkapital hinterlegt werden.

Fazit

Im Vorfeld einer Existenzgründung ist es wichtig, sich mit der passenden Rechtsform auseinanderzusetzen. Während die Gründung einer GmbH aufgrund des hohen Ansehens für viele Gründer verlockend ist und sicherlich viele Vorteile mit sich bringt, müssen die formellen Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH bedacht werden. Möchte man mit einem professionellen Businessplan ein Gründerdarlehen beantragen, muss in diesem aufgezeigt werden, dass die Gründer und künftigen Gesellschafter das erforderliche Stammkapital selber in die Gründung einbringen können. Denn diese sollte nicht Bestandteil der Finanzierung sein. Wenn man das Stammkapital nicht aufbringen kann, sollte man zunächst in einer anderen Rechtsform gründen, für die man kein oder weniger Stammkapital benötigt.

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