Wer sich selbstständig machen will, muss einige Dinge beachten. Von der Gewerbeanmeldung über steuerrechtliche Formalitäten, Einkauf über Marketingstrategie bis hin zu den alltäglichen Abläufen im Unternehmen. Besonders wichtig ist dabei der Geldfluss. Ein Konto muss her. Doch Gründer sollten unbedingt preiswerte Businesskonten vergleichen, um das ideale Angebot zu finden. Bei der Suche nach dem passenden Modell muss man dabei außerdem die gewählte Rechtsform Ihres Unternehmens berücksichtigen – je nach Rechtsform gibt es nämlich unterschiedliche Anforderungen an das Bankkonto.
Was genau ist ein Geschäftskonto?
Doch wie unterscheidet sich das Businesskonto überhaupt vom privaten Girokonto? Im Grunde ist ein Geschäftskonto ein normales Kontokorrentkonto. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass die Geldflüsse des Unternehmens dadurch klar ersichtlich von privaten Einnahmen und Ausgaben abgrenzbar sind. Dies erleichtert den buchhalterischen Aufwand für die Steuerberatung.
Wer ist verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen?
Generell empfiehlt es sich für jeden Gründer – ob Freiberufler, Sologründer oder Kleinunternehmer – ein eigenes Businesskonto zu eröffnen. Es ist praktisch und bietet viel Transparenz. Dadurch spart es auch Kosten für den Steuerberater. Doch verpflichtend (externer Link) ist die Eröffnung eines Kontos lediglich für Unternehmen, die als juristische Person agieren und vor allem bei Kapitalgesellschaften. Dabei haftet das Unternehmen im Worst Case mit dem Gesellschaftsvermögen. Dieses muss daher unbedingt klar von den Privatkonten der Gründer getrennt verwaltet werden. Dies gilt z. B. für eine Unternehmensgründung mit der Rechtsformen GmbH oder UG.
Welche Rechtsformen eines Unternehmens gibt es?
Wenn Sie eine Existenzgründung anstreben, ist die Wahl der Rechtsform der erste wichtige Schritt. Als Einzelunternehmer sind Sie maximal flexibel, haften jedoch mit Ihrem Privatvermögen. Möchte man die persönliche Haftung ausschließen, eignen sich GmbH oder UG. In einer Gbr. teilt sich der Gründer die Haftung uneingeschränkt mit dem anderen Gesellschafter. Etwas mehr Absicherung bietet die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), bei welcher die Gesellschafter nicht persönlich für die Verfehlungen eines anderen haften müssen. Bei AGs resultiert die Haftungshöhe aus dem Gesellschaftsvermögen. Generell gilt: Je weniger ein Gründer mit Privatvermögen haften muss, desto strikter sollten private und geschäftliche Finanzen getrennt sein. Wenn man Nummer gehen und bereits zu Anfang vermeiden will, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, sollte eine Unternehmensberatung kontaktiert werden (Service-Tipp: Beratersuche). Je nachdem können hierfür auch Fördermittel beantragt werden.
Geschäftskonto für Einzelunternehmer
Jeder gute Kontovergleich zeigt, dass auch kostenlose Geschäftskonten guten Service bieten können. Deshalb kann sich das Eröffnen eines Businesskontos auch für Einzelunternehmer oder Freiberufler doppelt lohnen. Es ermöglicht ihnen, einen besseren Überblick über ihre unternehmerischen Zahlungsflüsse zu behalten, und erleichtert ihnen oder ihrem Steuerberater dadurch die Arbeit. Auf Girokontenvergleichsseiten finden Einzelunternehmer einen guten Überblick darüber, welches Konto welche Leistungen beinhaltet.
Geschäftskonto für Gbr., KG, OHG oder PartG
Gbr., OHG, KG und die PartG gehören zur Gruppe der Personengesellschaften. Das Führen eines Online-Geschäftskontos ist für diese Rechtsformen nicht rechtlich verpflichtend. In der unternehmerischen Realität unterscheiden sich Unternehmer vor allem im gesellschaftlichen Zusammenschluss immer für Transparenz und Übersicht. Unternehmen mit Ladenlokalen oder Werkstätten vor Ort entscheiden sich häufig für ein Businesskonto bei der örtlichen Bank, um ihren Bedarf an Bargeld zu decken. Vor allem bei Mehrmann-Betrieben empfiehlt sich ein Businesskonto aus folgendem Grund: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ähnlich einem Partnerkonto in der Ehe kann man ein Geschäftskonto mit mehreren Zugangsberechtigten eröffnen. So bleibt die Finanzverwaltung für alle Beteiligten nachvollziehbar und niemand ist im Nachteil. Betriebe, die weitgehend online operieren, ziehen übrigens immer häufiger digitale Banken vor.
Geschäftskonto für UG oder GmbH
Bei Gründung von UG oder GmbH wird das Unternehmen zur juristischen Person. Diese juristische Person benötigt ein eigenes Geschäftskonto. Auf Kontovergleichssites finden Gründer Businesskonto-Modelle, die perfekt auf den unternehmerischen Alltag dieser Rechtsformen zugeschnitten sind. Von diesem Konto laufen dann die Zahlungen: Umsatzsteuer, Löhne und Gehälter, Begleichen von Forderungen. Größere Firmen entschließen sich sogar häufig dazu, mehrere Konten zu eröffnen und diese bestimmten Zwecken zu widmen. Dies soll für eine noch bessere Planbarkeit sorgen.
Geschäftskonto für Vereine
Bei Gründung eines Vereins (externer Link) muss ebenfalls ein separates Konto her, vor allem dann, wenn regelmäßige Beiträge, Spenden oder staatliche Zuwendungen fließen. Hierbei muss buchhalterisch klar getrennt werden. Der Vorstand benennt in der Regel einen Schatzmeister, der neben dem Vorsitzenden Zugriff auf das Konto hat und Transaktionen durchführen darf. So beugt man Veruntreuung vor und sorgt insbesondere bei gemeinnützigen Vereinen dafür, dass das Geld nach bestem Wissen und Gewissen verwaltet wird.
Vor- und Nachteile eines Geschäftskontos
Auf den ersten Blick scheint ein Geschäftskonto Abläufe zu verkomplizieren: Noch mehr Verwaltungsaufwand und unter Umständen mehr Kosten durch Kontoführungsgebühren.
Doch die Vorteile liegen auf der Hand:
- Übersichtlich und buchhalterisch „sauber“
- Arbeitserleichterung für Steuerberater und Finanzamt wegen klarer Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen
- Möglichkeit, mehreren Personen Zugriff auf das Geschäfts- oder Vereinskonto zu gewähren (Und- oder Oder-Konto)
- Moderne Online-Banken bieten oft kostenlose oder preiswerte Girokonten für Geschäftsleute an – überschaubarer finanzieller Mehraufwand
- Transparenz und Gegenkontrolle möglich, wenn mehrere Gesellschafter Geld ins Unternehmen investieren
- Geschäftskonten lassen sich flexibel den jeweiligen Bedürfnissen eines Unternehmens anpassen, zum Beispiel Bedarf an Bargeld, hohe Anzahl von Überweisungen pro Monat oder Notwendigkeit von EC- oder Kreditkarten
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