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Welche Rechtsform ist die richtige für Ihre Unternehmensgründung?

Jede Unternehmensgründung geht mit der Festlegung einer Rechtsform einher, da durch diese die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden. Dazu gehören vor allem die Verteilung der Haftung und des Risikos innerhalb des Unternehmens sowie die Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Rechtsformen für eine Unternehmensgründung zwischen:

  1. Kapitalgesellschaft, dazu gehören GmbH, UG, AG und Ltd.
  2. Personengesellschaft, dazu gehören die GbR, OHG und KG
  3. Einzelunternehmen wie Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende

Das Statistische Bundesamt stellte fest, dass Gründer in Deutschland nach wie vor die GmbH als Rechtsform für eine Unternehmensgründung favorisieren. Aber auch die anderen Rechtsformen haben ihre Vorzüge.

Unternehmensgründung? Wichtige Fragen bei der Auswahl der Rechtsform

Da es doch einige Rechtsformen gibt, sollte man sich bei der Auswahl der Rechtsform generell folgende Fragen stellen:

  • Will man die Unternehmensgründung allein vollziehen oder mit mehreren Gesellschaftern im Team?
  • Besteht eine Gewinnerzielungsabsicht?
  • Ist man bereit, mit dem Privatvermögen zu haften?
  • Ist man in der Lage, Stammkapital einzuzahlen?
  • Wird eine langfristige Selbstständigkeit geplant oder soll zunächst etwas ausprobiert werden?
  • Wie viel Zeit und Geld sind vorhanden, um mit einer Unternehmensgründung zu starten?
  • Möchte man selbstbestimmt arbeiten oder besteht Offenheit für z. B. Investoren als weitere Gesellschafter?
  • Möchte man frei sein bei der Auswahl des Unternehmensnamens?

Die folgende Übersicht stellt die Vor- und Nachteile der gängigsten Rechtsformen für eine Unternehmensgründung vor, dabei ist zu beachten, dass auch Mischformen möglich sind.

1. Kapitalgesellschaft als Rechtsform für eine Unternehmensgründung

Für eine Unternehmensgründung können unter den Kapitalgesellschaften folgende Rechtsformen ausgewählt werden:

a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hinterlegen vor der Existenzgründung ein Stammkapital. Die GmbH ist nach wie vor die mit Abstand die beliebteste Rechtsform.

Vorteile einer GmbH als Rechtsform

  • Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen
  • 1-Mann-GmbH möglich (Gesellschafter kann gleichzeitig Geschäftsführer sein)
  • Vorteile bei Vererbung und Verkauf
  • Eigene Geschäfte können abgeschlossen werden (z. B. Anteilerwerb an anderen Unternehmen)

Nachteile einer GmbH als Rechtsform

  • Stammkapital von 25.000 Euro bzw. 12.500 Euro muss vor der Unternehmensgründung hinterlegt werden
  • Notarpflicht beim Gesellschaftervertrag, jede Änderung muss kostenpflichtig beurkundet werden
  • Volle Bilanzierungspflicht, Buchhaltung und Jahresabschluss sind kostspielig (siehe auch Bilanz)
  • Aufwendiges Verfahren im Falle der Auflösung der Gesellschaft
  • Eintrag in das Handelsregister ist Pflicht

Wie gründet man eine GmbH?

Zunächst ist ein Gesellschaftervertrag auszuformulieren, in dem der Geschäftszweck und die Rollenverteilung der einzelnen Gesellschafter, falls es mehrere sind, festgehalten werden. Diesen Vertrag sollte man von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wenn die GmbH-Gründung durch maximal drei Personen erfolgen soll und es nicht geplant ist, zeitnah weitere Gesellschafter mit aufzunehmen, kann ein sog. Musterprotokoll verwendet werden.

Der Gesellschaftervertrag muss durch einen Notar beurkundet werden, die Kosten hierfür beginnen bei ca. 300 Euro. Nach dem Notartermin und der Beurkundung des Gesellschaftervertrags entsteht eine „GmbH in Gründung“, mit der man auch schon geschäftsfähig ist.

Im Anschluss wird das Stammkapital auf ein Geschäftskonto eingezahlt. Um ein Geschäftskonto für eine GmbH eröffnen zu können, muss der Bank der vom Notar beglaubigte Gesellschaftervertrag vorgelegt werden. Außerdem sollten alle Gesellschafter persönlich anwesend sein, um die Unterschriften zu leisten.

Das Stammkapital muss mit mindestens 12.500 Euro einbezahlt werden. Im Normalfall leistet jeder Gesellschafter anhand seiner Unternehmensanteile seinen Beitrag dazu. Erst wenn die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt ist und der Notar den Einzahlungsnachweis erhalten hat, kann der Notar die Anmeldung der GmbH an das Amtsgericht weitergeben und eine Eintragung in das Handelsregister veranlassen.

Tipp: Bei manchen Banken dauert es mehrere Wochen, bis ein Geschäftskonto eingerichtet und aktiviert wird. Daher sollte man für diesen Schritt vor einer Unternehmensgründung ausreichend Zeit einplanen. Bis die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, können nochmals ein paar Wochen ins Land ziehen.

Sobald die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, meldet sich das Finanzamt mit einem sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen sollte man gemeinsam mit einem Steuerberater ausfüllen, da die dortigen Angaben sehr wichtig und nicht selbsterklärend sind. Zusammen mit dem Handelsregisterauszug und ggfs. weiteren Unterlagen wird der Fragebogen an das Finanzamt zurückgeschickt, um von dort die sehr wichtige Steuernummer zu erhalten, ohne die man z. B. keine Rechnungen schreiben kann.

Beim örtlichen Gewerbeamt ist nun noch die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, teilweise geht das auch online. Alle weiteren Institutionen wie die IHK, HWK oder die Berufsgenossenschaft werden durch dieses automatisch über die Anmeldung informiert.

b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und daher ebenfalls eine Personengesellschaft. Der Komplementär ist in dieser Rechtsform im Gegensatz zur typischen KG keine natürliche Person, sondern eine GmbH.

Vorteile einer GmbH & Co. KG als Rechtsform

  • Externe Dritt-Organschaft der Personengesellschaften
  • Die Position des persönlich haftenden Gesellschafters wird durch die GmbH erfüllt. Die hinter der GmbH stehenden Gesellschafter haften nur mittels ihrer Stammeinlagen bei der Komplementär-GmbH bzw. ihrer Kommanditeinlagen bei der KG

Nachteile einer GmbH & Co. KG als Rechtsform

  • Hoher Buchführungsaufwand, KG und GmbH müssen jeweils Bücher führen. Durch effektive Buchführungsgestaltung lässt sich der Aufwand jedoch merklich reduzieren
  • Eingeschränkte Kreditwürdigkeit, da aus Sicht der Bank nur wenige Sicherheiten bestehen

c) Unternehmensgesellschaft (UG)

Die Unternehmensgesellschaft (UG) als Rechtsform wird umgangssprachlich auch Mini-GmbH genannt. Viele Unternehmensgründer, die später eine GmbH als Rechtsform bevorzugen, beginnen zunächst mit einer UG, da sie die Kapitaleinlage von 25.000 Euro noch nicht leisten können oder wollen.

Vorteile einer UG als Rechtsform

  • Für eine Unternehmensgründung reicht ein Stammkapital von 1 Euro aus
  • 1-Mann-UG ist möglich, Gesellschafter kann gleichzeitig Geschäftsführer sein
  • Ist ein Kapital von 25.000 Euro aus den Gewinnen angespart, kann dieses in Stammkapital umgewandelt und die UG zu einer GmbH abgeändert werden (dies geht allerdings nicht automatisch)
  • Gesellschafter haften – wenn nicht anders festgehalten – nicht mit ihrem Privatvermögen

Nachteile einer UG als Rechtsform

  • Gewinne dürfen nicht sofort ausgeschüttet werden, es müssen mindestens 25 % Prozent des Jahresüberschusses (ggfs. abzüglich des Verlustvortrags) als Eigenkapitalrücklage in der Firma verbleiben, die Gesellschafter müssen also eine gesetzliche Rücklage bilden
  • Notarpflicht beim Gesellschaftervertrag, jede Änderung muss kostenpflichtig beurkundet werden
  • Wahrnehmung als Mini-GmbH und damit eine sich offensichtlich im Aufbau befindende Firma, daher noch wenig Kreditwürdigkeit bei Banken und Lieferanten

Wie läuft eine UG-Gründung ab?

Zunächst ist ein Gesellschaftervertrag auszuformulieren. Auch wenn es hierfür Vorlagen im Internet gibt, ist es ratsam, die finale Version von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, insbesondere wenn von Beginn an mehrere Gesellschafter an der Unternehmensgründung beteiligt sind. Wenn die UG (haftungsbeschränkt) von einer Person gegründet wird, kann ein sog. Musterprotokoll verwendet werden.

Diesen Vertrag muss man von einem Notar beurkunden lassen muss, die Kosten für dessen Beurkundung beginnen bei ca. 300 Euro. Nach dem Notartermin und der Beurkundung entsteht eine „UG in Gründung“. Das bedeutet, dass die Gesellschafter bis zur offiziellen Eintragung in das Handelsregister noch mit ihrem Privatvermögen haften.

Im Anschluss erfolgt die Stammkapital-Einzahlung auf ein Geschäftskonto. Um dieses für eine UG (haftungsbeschränkt) eröffnen zu können, muss der Bank der notariell beglaubigte Gesellschaftervertrag vorgelegt werden. Auch müssen alle Gesellschafter vor Ort Unterschriften leisten. Erst wenn die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt ist, kann der Notar die Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) an das Amtsgericht weitergeben und eine Eintragung in das Handelsregister veranlassen.

Tipp: Man sollte bei der Unternehmensgründung einige Wochen für die Eröffnung des Geschäftskontos und die Eintragung im Handelsregister einplanen.

Nachdem beim örtlichen Gewerbeamt nun noch ein Gewerbeschein ausgefüllt wurde, informiert diese weitere Institutionen wie die IHK, HWK oder die Berufsgenossenschaft automatisch über die Anmeldung. Als letzten Schritt geht man noch zum Finanzamt, um mit der UG (haftungsbeschränkt) steuerlich erfasst zu werden und die Steuernummer zu erhalten.

d) Aktiengesellschaft (AG)

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) wird vor allem bei großen Unternehmen mit einem Gründungsgrundkapital von 50.000 Euro genutzt. Für Unternehmensgründer kommt diese Rechtsform so daher sehr selten in Frage.

Vorteile einer AG als Rechtsform

  • Splitting des Grundkapitals in einzelne Aktien, Beteiligung an dieser Unternehmensform bereits ab kleinen Beträgen möglich
  • Finanziell begrenztes Risiko bei Aktienvergabe; gleichzeitig gute Möglichkeit, um mehr Eigenkapital zu beschaffen
  • Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
  • Dauerhaftere Existenz, da Unternehmensbestand von Eigentümern unabhängig ist
  • Zugang zur Börse möglich
  • Familienunternehmen können sich durch Stammkapital dauerhaften Einfluss sichern

Nachteile einer AG als Rechtsform

  • Aufwendig in Planung, Finanzierung, Gründung und Organisation
  • Mindestens 50.000 Euro Startkapital notwendig
  • Mindestens drei Gründer erforderlich
  • Hoher Rechtsanteil, unternehmerischer Gestaltungsraum sehr eingeschränkt

e) Private Limited Company by Shares (Ltd.)

Die Rechtsform Private Limited Company by Shares (Ltd.) wird sehr oft in Großbritannien verwendet. Auch viele Staaten und Regionen, die einst dem British Commonwealth zugehörten, wählen diese Rechtsform, weltweit zählt die Ltd. zur verbreitetsten Form einer Kapitalgesellschaft. Für eine Verwendung in Deutschland muss die Ltd. in Deutschland ein Gewerbe anmelden und im Handelsregister eine Zweitniederlassung eintragen.

Vorteile einer Ltd. als Rechtsform

  • Eingeschränkte Haftung für Geschäftsführer und Gesellschafter (grundsätzlich mit GmbH vergleichbar)
  • Gründung innerhalb weniger Tage möglich
  • Vorgeschriebenes Mindeststammkapital extrem gering (1 Anteil egal welcher Währung mit beliebigem Nennwert)

Nachteile einer Ltd. als Rechtsform

  • Verwaltungskosten durch registered office in England
  • Teure Rechtsberatung bei Anwendung von englischem Recht
  • Anwendung von deutschem und englischem Recht: Für eine in Deutschland ansässige Ltd. gilt generell deutsches Recht im Außenverhältnis, im Innverhältnis gilt englisches Recht

2. Personengesellschaften als Rechtsform für eine Unternehmensgründung

Für eine Unternehmensgründung können unter den Personengesellschaften folgende Rechtsformen ausgewählt werden:

a) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gegründet werden. Eine GbR wird immer dann automatisch gebildet, wenn der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner stattfindet. Die GbR gilt als die drittbeliebteste Rechtsform der Deutschen.

Vorteile einer GbR als Rechtsform

  • Sehr einfache Vorgehensweise, kein Erfordernis besonderer Formalitäten
  • Kaum Gründungskosten
  • Eine mündliche Vereinbarung zwischen Geschäftspartnern ist ausreichend (dennoch Empfehlung eines schriftlichen Vertrags)
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Hohe Anerkennung bei z. B. Banken, da die Gesellschafter privat haften

Nachteile einer GbR als Rechtsform

  • Nicht geeignet für Unternehmensvorhaben, deren Zweck sich ausschließlich im Handelsgewerbe, d. h. im kaufmännischen Bereich, befindet; bei eventueller Weiterentwicklung erfolgt eine automatische Umwandlung in eine OHG
  • Persönliche und uneingeschränkte Haftung jedes Gesellschafter-Mitgliedes, Einsatz von Gesellschafts- und Privatvermögen; abweichende Regelungen sind im Vertrag festzuhalten
  • Eintrag in das Handelsregister nicht möglich
  • Nur für Kleingewerbe mit einem jährlichen Umsatz von unter 250.000 Euro möglich

Wie erfolgt eine Unternehmensgründung mit der Rechtsform GbR?

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann im Unterschied zur UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nur von mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) gegründet werden, d. h. für alleinige Existenzgründer oder angehende Unternehmer ist diese Rechtsform nicht möglich.

Viele Freiberufler (z. B. Designer, Fotografen, Anwälte) wählen eine GbR als Rechtsform, wenn sie sich in einem Unternehmen zusammenschließen möchten.

Theoretisch würde eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter ausreichen, allerdings ist es ratsam, auch für eine GbR einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen und ihn ggfs. anwaltlich prüfen zu lassen.

Im Gesellschaftervertrag sollten die folgenden Punkte festgehalten werden:

  • Namen und Anzahl der Gesellschafter
  • Unternehmenszweck
  • Die zu erbringenden Beiträge (Geld-/Sach- oder Arbeitsleistung) der Gesellschafter im Geschäftsbetrieb
  • Geschäftsführer und Stellvertreter
  • Verteilung der Haftung wie auch von Gewinnen und Verlusten z. B. analog zu den Gesellschaftsanteilen
  • Regelungen zu Urlaubstagen, Ausfällen durch Krankheit etc.

Eine notarielle Beglaubigung ist hier nicht notwendig und spart damit auch die entsprechenden Kosten. Allerdings ist die GbR beim Gewerbe- und Finanzamt anzumelden, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Den Gewerbeschein muss jeder Gesellschafter einzeln ausfüllen und beim örtlichen Gewerbeamt einreichen. Beim Finanzamt kann man den sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen, den man ausfüllen muss, um eine Steuernummer zu erhalten.

Auch für eine GbR sollte man ein Geschäftskonto eröffnen, selbst wenn sich anfangs die Umsätze und Ausgaben im Rahmen halten. Geschäftliche Zahlungsströme sollten niemals über Privatkonten abgewickelt werden.

Mit dem Gesellschaftervertrag, der Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt sowie dem Einrichten eines Geschäftskontos sind alle notwendigen Schritte geleistet, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.

b) Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG oder auch oHG) wird als Rechtsform verwendet, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird.

Vorteile einer OHG als Rechtsform

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Eine OHG hat bei Kreditinstituten höheres Ansehen als Einzelunternehmungen

Nachteile einer OHG als Rechtsform

  • Gesellschafter haften uneingeschränkt und persönlich mit Privatvermögen
  • Bei Ausstieg fünf Jahre weitere Haftung für bis dahin entstandene Verbindlichkeiten
  • Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht
  • Kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich
  • Gesellschafter dürfen nicht gleichzeitig in ähnlichen Firmen beteiligt sein

c) Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Sonderform der OHG. Sie wird ebenso häufig gewählt wie die OHG (0,8 %). Für die Unternehmensgründung werden zwei Arten von Gesellschaftern benötigt: Kommanditist und Komplementär.

Vorteile einer KG als Rechtsform

  • Für Kommanditisten keine Haftung mit Privatvermögen, sondern mit jeweils eingezahlter Kapitaleinlage
  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Eigenkapital kann durch Aufnahme weiterer Kommanditisten erhöht werden

Nachteil einer KG als Rechtsform: Komplementär haftet uneingeschränkt; notfalls mit seinem Privatvermögen

3. Einzelunternehmen als Rechtsform für eine Unternehmensgründung

Ein Einzelunternehmen wird immer von einer einzelnen Person gegründet, dieser ist meistens Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Freiberufler oder Kleingewerbetreibender.

Vorteile eines Einzelunternehmens als Rechtsform

  • Prozess der Unternehmensgründung sehr einfach und kostengünstig
  • Kein Stammkapital notwendig
  • Kein Gesellschaftsvertrag erforderlich
  • Gewinne gehören komplett dem Unternehmer
  • Entscheidungen können jederzeit vom Unternehmer selbstbestimmt getroffen werden, es sind keine Abstimmungen mit anderen Gesellschaftern erforderlich
  • Keine Publizitätspflichten z. B. Offenlegung der Jahresabschlüsse
  • Verluste des Steuerpflichtigen aus einem Gewerbebetrieb können mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnet werden und wirken sich steuermindernd aus
  • Hohes Ansehen bei Kreditinstituten aufgrund der persönlichen Haftung des Inhabers

Nachteile eines Einzelunternehmens als Rechtsform

  • Der Unternehmer haftet komplett mit seinem Privatvermögen
  • Der Einzelunternehmer hat keine Mitgesellschafter/Partner, muss alles alleine entscheiden
  • Die Erweiterung des Eigenkapitals muss der Inhaber aus eigener Kraft stemmen
  • Die Aufnahme weiterer Gesellschafter ist nicht möglich (nur nach Änderung der Rechtsform)
  • Der Name des Inhabers muss in der Unternehmensbezeichnung vorkommen, ein Firmenname ist demnach nicht frei wählbar
  • Bei eingetragenen Kaufleuten besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung

Wie gründet man ein Einzelunternehmen?

Zunächst ist das Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anzumelden, hierfür ist lediglich der Gewerbeschein auszufüllen (teilweise auch online möglich). Im Anschluss muss man das Finanzamt kontaktieren, um von dort den sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten, auszufüllen und eine Steuernummer zu bekommen.

Freiberufler (z. B. Anwälte, Programmierer, Grafiker, Berater und Coaches) müssen kein Gewerbe anmelden, in diesem Falle kann man sich direkt an das Finanzamt wenden, um nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung die Steuernummer zu erhalten.

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