Die Schufa
Bei Beantragung von Krediten ist es fast immer zwingend erforderlich, keinen negativen Schufa-Eintrag zu haben. Doch was genau die Schufa ist, wie ein Eintrag bei der Schufa passiert und wie ein Eintrag gelöscht wird, ist nicht allen Existenzgründern ersichtlich.
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Was ist die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), mit vollem Namen Schufa Holding AG, hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist, entgegen des allgemeinen Verständnisses, keine Bundesbehörde. Sie ist eine Aktiengesellschaft, zu deren Aktionären Handelsunternehmen, Kreditinstitute und sonstige Dienstleister gehören. Laut dem Geschäftsbericht der Schufa Holding AG aus dem Jahr 2010 setzt sich der Aktionärskreis wie folgt zusammen:
- Genossenschaftsbanken: 7,9 %
- Handel und Andere: 13,1 %
- Privatbanken: 17,9 %
- Kreditbanken: 36,4 %
- Sparkassen: 24,7 %
Die Schufa versteht ihren Geschäftszweck darin, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Hervorgegangen ist sie aus der Berliner städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, die Strom sowie elektronische Geräte verkaufte. Die monatlichen Kosten für den Strom wie auch die Raten für die elektronischen Geräte, welche die Kunden gekauft haben, wurden zusammen eingezogen. Elektrogeräte wurden aber nur an diejenigen Kunden ausgeliefert, die pünktlich und vollständig ihre Rechnungen bezahlten. So entstand der Grundgedanke hinter der Schufa, die dann 1927 in ihrer ursprünglichen Form, der Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung, gegründet wurde.
Wann erscheint man in der Schufa?
Die sogenannte Schufa-Klausel aus dem Jahr 1985 legt fest, dass Kundendaten an die Schufa nur dann übermittelt werden dürfen, wenn die Kunden damit einverstanden sind. Seit dem 01.04.2010 wird die Datenübermittlung in dem § 28a BDSG geregelt. Die Weitergabe und Speicherung von Daten seitens der Schufa darf nur dann erfolgen, wenn:
- der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit mind. zweimal gemahnt wurde, zwischen der Meldung und der Mahnung mind. vier Wochen liegen, die Weitergabe der Daten an die Schufa rechtzeitig angedroht wurde und derjenige, welcher die Fälligkeit noch offen hat, die Forderung nicht bestritten hat.
- die Forderung durch einen Vollstreckungstitel oder ein Urteil festgestellt ist, der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat und die Forderung in der Insolvenztabelle verzeichnet ist.
- wenn eine Privatinsolvenz angemeldet wird. Dann erfolgt der Schufa- Eintrag automatisch.
Wenn man also einen Kredit oder ein Darlehen aufnimmt und die Raten pünktlich und vollständig bezahlt, erhält man keinen Schufa-Eintrag.
Löschung aus der Schufa
Im Falle einer Privatinsolvenz wird der Schufa-Eintrag erst nach Beendigung der sogenannten Wohlverhaltensphase gelöscht. Die Wohlverhaltensphase folgt im Anschluss an die Restschuldbefreiung und dauert drei Jahre. Zusammen mit den sechs Jahren, die eine Restschuldbefreiung in der Regel andauert, braucht es demnach neun Jahre, bis der Schufa-Eintrag bei einer Privatinsolvenz endgültig und vollständig gelöscht wird. In dieser Zeit ist es sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, Kredite zu beantragen.
Wenn der Schufa-Eintrag nicht durch eine Privatinsolvenz zustande gekommen ist, sondern etwa durch nicht beglichene Kreditratenzahlungen o.ä., wird der Eintrag nach drei Jahren gelöscht, wenn die offenen Forderungen beglichen wurden. Bei Minderjährigen werden Einträge unverzüglich gelöscht.
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