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Mehrere Menschen sitzen an einem Tisch.

Existenzgründer müssen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit viele Entscheidungen treffen. Zu diesen gehören beispielsweise die Art der Finanzierung und der Standort. Gründer müssen sich jedoch auch zu Beginn entscheiden, in welcher Rechtsform die Existenzgründung gestartet werden soll. Hierbei gibt es verschiedene Faktoren, die für die Auswahl eine entscheidende Rolle spielen.

Nicht nur bei der Businessplan-Erstellung ist die Beschreibung der gewählten Rechtsform ein wesentlicher Punkt. Auch für Existenzgründer selbst ist die richtige Wahl der Gesellschaftsform ein großer Bestandteil einer nachhaltig erfolgreichen Unternehmensgründung.

Steuerliche Gegebenheiten sind dabei beispielsweise ebenso ausschlaggebend wie haftungsrelevante Themen, die Höhe einer geforderten Stammkapitaleinlage sowie die Möglichkeiten, alleine oder im Team zu gründen.

Definition und Vorgehensweise bei der Unternehmensgründung mit der Rechtsform GbR

Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sogenannten Typenzwang. Das bedeutet für die Rechtsform, dass diese vom Gesetzgeber vorgegebenen werden. Es ist für Gründer daher nicht möglich, eine neue Gesellschaftsform zu erfinden und mit dieser am Markt aufzutreten.

Eine der Rechtsformen ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese zählt zu den Personengesellschaften und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland (externer Link). Eine GbR entsteht dann, wenn der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner stattfindet. Sie kann sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberuflern gegründet werden. Viele dieser Zielgruppe (z. B. Designer, Fotografen oder Anwälte) wählen eine GbR als Rechtsform, wenn sie sich in einem Unternehmen zusammenschließen möchten.

Eine GbR kann in Abgrenzung zu Kapitalgesellschaften wie z.B. einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH nur von mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) gegründet werden, d. h. für alleinige Existenzgründer oder angehende Unternehmer ist diese Rechtsform nicht passend. Theoretisch würde eine mündliche Vereinbarung der Gesellschafter ausreichen, allerdings ist es ratsam, auch für eine GbR einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen und diesen ggf. anwaltlich prüfen zu lassen.

Vorgehensweise bei der GbR-Gründung

Eine notarielle Beglaubigung ist bei dieser Gesellschaftsform nicht erforderlich, daher ist die GbR-Gründung recht günstig. Die GbR ist jedoch beim örtlichen Gewerbe- und Finanzamt anzumelden, um den operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Der Gewerbeschein ist von jedem der Gesellschafter auszufüllen und beim Gewerbeamt einzureichen (Siehe auch: Gewerbe anmelden). Beim Finanzamt kann man den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen, den man ausfüllen muss, um eine Steuernummer zu erhalten.

Für eine GbR sollte man ein Geschäftskonto eröffnen, da geschäftliche Ein- und Auszahlungen. In keinem Fall über Privatkonten abgewickelt werden sollen.

Mit dem Gesellschaftervertrag, der Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt sowie dem Einrichten eines Geschäftskontos sind alle notwendigen Schritte geleistet, um den operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können.

Im Gesellschaftervertrag sollten folgenden Punkte festgehalten werden:

  • Namen und Anzahl der Gesellschafter
  • Geschäftsführer und Stellvertreter
  • Unternehmenszweck
  • Die zu erbringenden Beiträge (Geld-/Sach- oder Arbeitsleistung) der Gesellschafter im Geschäftsbetrieb
  • Verteilung der Haftung wie auch von Gewinnen und Verlusten z. B. analog zu den Gesellschaftsanteilen oder nach einer anderen Regelung
  • Vereinbarungen zu Urlaubstagen, Ausfällen durch Krankheit etc.

Diese Bestandteile sind auch in bei der Businessplan-Erstellung zu berücksichtigen. Ein Geschäftsplan kann auch zur Gründerkredit-Beantragung (gefördert) eingesetzt werden kann. Dessen Adressaten wie beispielsweise die staatliche KfW-Bank oder regionale Förderbanken sind natürlich auch an Informationen über das Innenverhältnis der Gesellschafter einer GbR interessiert und benötigen entsprechende Details, um z. B. das Risiko einer Kreditvergabe bewerten zu können.

Vor- und Nachteile bei der Auswahl der GbR als Rechtsform

Die Gründer einer GbR sind häufig miteinander befreundet oder zumindest gut bekannt. Zu beachten ist bei einer GbR insbesondere, dass alle Gesellschafter für das etwaige Fehlverhalten eines anderen Gesellschafters einer GbR mit haften und so für ihn einstehen müssen. Darüber hinaus gibt es weitere Vor- und Nachteile dieser Rechtsform:

Die Vorteile einer GbR als Rechtsform

  • Kaum bzw. sehr niedrige Gründungskosten
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Sehr einfache Vorgehensweise bei der Gründung, kein Erfordernis besonderer Formalitäten
  • Eine mündliche Vereinbarung zwischen Geschäftspartnern ist ausreichend (dennoch wird das Unterzeichnen eines schriftlichen Vertrags empfohlen)
  • Hohe Anerkennung dieser Rechtsform bei z. B. Banken, da die Gesellschafter privat haften

Nachteile einer GbR als Rechtsform

  • Keine Gründung als Einzelperson möglich
  • Persönliche und uneingeschränkte Haftung jedes Gesellschafters, Gesellschafts- und Privatvermögen wird eingesetzt, abweichende Regelungen sind unbedingt im Gesellschaftervertrag festzuhalten
  • Nicht geeignet für Unternehmensvorhaben, deren Zweck sich ausschließlich im Handelsgewerbe, d. h. im kaufmännischen Bereich, befindet
  • Eintrag in das Handelsregister ist nicht möglich
  • Nur für Kleingewerbe mit einem jährlichen Umsatz von unter 250.000 Euro möglich

Für wen ist eine GbR als Rechtsform geeignet?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist aufgrund des einfachen formellen Gründungsprozesses und des nicht erforderlichen Stammkapitals ein sehr guter Einstieg, wenn Gründerteams zu zweit oder mit noch mehr Gesellschaftern den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Es kann sehr schnell mit der operativen unternehmerischen Aktivität begonnen werden kann. Zu beachten ist jedoch das Risiko der Haftung auch mit dem Privatvermögen. Die Risiken der persönlichen Haftung können jedoch durch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, durch die Bildung von Rücklagen und der Begrenzung der Vertretungsmacht der Gesellschafter erheblich reduziert werden.

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