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Zwei Euro-Münzen auf einem Taschenrechner

Im Franchising gibt es einen Franchisegeber und mehrere Franchisenehmer. Als Franchisegeber agiert ein Unternehmen, das über ein etabliertes und standardisiertes Geschäftsmodell verfügt und damit expandieren möchte. Die Franchisenehmer sind Selbstständige, die auf die Vorteile eines Franchisesystems zurückgreifen möchten, anstatt eine Existenzgründung mit einer eigenen Geschäftsidee anzugehen. Die Gründung im Franchising kann im Vergleich dazu risikoärmer sein, allerdings muss man sich an klare Richtlinien und Vorgaben halten, die unter anderem in einem Franchise-Vertrag sowie in einem Franchise-Handbuch definiert sind.

In diesem Artikel möchten wir auf die Berücksichtigung aller Parameter eines Franchising-Geschäftsmodells und deren Relevanz bei der Finanzplan-Erstellung eingehen.

Franchising – Verwendungszweck eines Finanzplans

Es kann von Vorteil sein, eine geplante Existenzgründung als Franchisenehmer eines etablierten Geschäftsmodells anzugehen. So muss man folgende Bestandteile einer Geschäftsidee nicht selbst aufbauen, sondern kann auf Bestehendes zurückgreifen, wie z.B.:

Eine Gründung als Franchisenehmer kann also viel Zeit und Mühe ersparen. Eine gute Übersicht über die Anzahl an Franchisesystemen und den Umsatz in diesem Bereich bietet der Deutsche Franchiseverband.

In den meisten Fällen benötigt man für den Aufbau der Selbstständigkeit als Franchisenehmer dennoch Fremdkapital, etwa um Ware einzukaufen, Büroflächen anzumieten, Personal einzustellen oder einen Firmenwagen nutzen zu können. Diese Aufwände können oft nicht durch das vorhandene Eigenkapital zur Gründung im Franchising gedeckt werden.

Franchising – Finanzplan-Erstellung für ein Förderdarlehen und die eigene Planung

Daher dient die Finanzplan-Erstellung im Franchising oftmals zur Beantragung eines Förderdarlehens, z.B. das KfW-StartGeld, mit dem man als Gründer sowohl Betriebsmittel als auch Investitionen zu einem günstigen Zinssatz finanzieren lassen kann.

Ferner sollte man einen Finanzplan auch für die eigene Sicherheit und Planung der ersten Jahre der Selbstständigkeit erstellen oder von einer Existenzgründungsberatung erstellen lassen. Schließlich gilt es, die Parameter wie den voraussichtlichen Umsatz, die Anzahl der Kunden oder der Buchungen, laufende Betriebskosten, das Betriebsergebnis und die Umsatzrendite, die man vom Franchisegeber genannt bekommt, auf Plausibilität zu prüfen und zu hinterfragen. So muss z.B. ein Unternehmen in der Gastronomie, ein Fitness-Studio, eine Nachhilfeschule oder die Vermarktung von Tiny Houses am geplanten Unternehmensstandort nicht genauso funktionieren wie in anderen Vertriebsregionen. Dort kann z.B. die Kaufkraft höher sein, die Marktanalyse kann gänzlich anders ausfallen, da es weniger konkurrierende Unternehmen gibt oder der Markt bereits gesättigt ist.

Worauf bei der Rentabilitätsplan-Erstellung im Franchising zu achten ist

In der Rentabilitätsplan-Erstellung gilt es, die monatlichen Umsätze mit den laufenden Kosten für z.B. den Wareneinkauf, Personal, Miete, einen Firmenwagen, Software, Zinsen und Abschreibungen gegenüberzustellen und letztlich den Gewinn vor Steuern sowie den Gewinn nach Steuern auszuweisen.

Denn auch im Franchising fallen je nach gewählter Rechtsform die Gewerbesteuer und bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder der Unternehmensgesellschaft (oft bekannt als UG) die Körperschaftssteuer an, die feste Bestandteile in einem professionellen Rentabilitätsplan sein müssen.

Die Gewerbesteuer ist zudem auch von Personengesellschaften wie dem Einzelunternehmen oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu entrichten. Hierfür gibt es eine offizielle Übersicht der Industrie- und Handelskammern, in der man die einzelnen Hebesätze zur Berechnung der Gewerbesteuer einsehen kann.

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Im Vergleich zu einer eigenständigen Existenzgründung fallen im Franchising jedoch zusätzliche Kosten an, die in der Rentabilitätsvorschau unbedingt berücksichtigt werden müssen, um die Rentabilität des Gründungsvorhabens exakt zu berechnen.

Hierzu zählen die folgenden Betriebsausgaben, die Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung sind:

  • Umsatzbeteiligung: in nahezu jedem Franchising hat der Franchisenehmer einen prozentualen Anteil seines Umsatzes an den Franchisegeber abzugeben. Hierbei ist es sehr wichtig, zwischen dem Netto-Umsatz und dem Brutto-Umsatz zu unterscheiden. Dies muss im Franchise-Vertrag klar geregelt sein.
  • Gebühr für Marketing: die Franchisegeber berechnen Lizenzgebühren für die Nutzung der Marke, des Corporate Design und Gebühren für operative Marketingmaßnahmen (Onlinemarketing, Suchmaschinenoptimierung, Außenwerbung etc.), die vom Franchisegeber gesteuert werden.
  • Gebühr für Technologie: die Nutzung einer Plattform zur Verwaltung von Kundendaten, zur digitalen Wareneinkauf-Steuerung oder zur Angebotserstellung kann ebenfalls Kosten hervorrufen, die sich der Franchisegeber bezahlen lässt.
  • Gebühr für Schulungen und Workshops: Oftmals müssen Franchisenehmer ganzjährig wiederkehrend an Schulungen z.B. zu den Produkten oder Dienstleistungen des Franchisegebers teilnehmen, für die Kosten anfallen, die im Rentabilitätsplan festgehalten werden müssen.

Liquiditätsplan-Erstellung als Franchisenehmer

Während es in der Rentabilitätsvorschau um eine statische Gegenüberstellung von Umsatz und Kosten geht, um den monatlichen und jährlichen Gewinn vor und nach Steuern zu kalkulieren, dient der Liquiditätsplan einer dynamischen Abbildung der Zahlungen, die auf einem Geschäftskonto erfolgen.

So kann es z.B. sein, dass der Verkauf eines Produkts in einem bestimmten Monat erfolgt, der Kunde den Betrag aber erst ein oder zwei Monate später überweist. Dies wird in den Zahlungszielen, die auf einer Rechnung ausgewiesen sind, definiert. Es wird also Liquidität benötigt, um diesen Zeitraum zu überbrücken.

Auf der Kostenseite sind insbesondere die Zahlungszeitpunkte der laufenden Gebühren an den Franchisegeber zu berücksichtigen.

  • In welchen Turnus wird die Umsatzbeteiligung fällig? Dies wäre z.B. monatlich, pro Quartal oder Geschäftsjahr möglich.
  • Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren für die Marketingmaßnahmen vom Geschäftskonto abgebucht? Hier kann es sogar sein, dass man die entsprechenden Kosten im Vorfeld der Durchführung der Marketingaktivitäten vorfinanzieren muss.
  • Werden die Technologie-Gebühren laufend oder z.B. einmal pro Jahr berechnet und abgebucht?
  • Sind die als Betriebskosten zu buchenden Aufwände für Schulungen im Vorfeld der Veranstaltungen zu bezahlen?

Für diese Szenarien muss man gewappnet sein und über eine ausreichende Liquidität auf dem Firmenkonto verfügen, um die Abbuchungen verkraften zu können.

Kapitalbedarf bestimmen für die Gründung im Franchising

Letztlich ergibt sich vornehmlich im Liquiditätsplan und der Berücksichtigung der dynamischen Betrachtung der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge der Kapitalbedarf. Neben den anfänglichen Investitionen wie z.B. der Franchise-Gebühr, der Büroeinrichtung, der Büromiete oder dem initialen Wareneinkauf gilt es insbesondere die laufenden monatlichen Umsätze und Betriebskosten detailliert abzubilden.

Hier ist es sehr wichtig, die Zahlungszeitpunkte korrekt zu erfassen. So mag im Rentabilitätsplan zwar ein hoher Umsatz ausgewiesen sein, wenn dieser laut dem Liquiditätsplan jedoch erst mit einem Zeitverzug von z.B. zwei Monaten auf dem Geschäftskonto als Zahlung eingeht, müssen die Betriebskosten für diese Zeit finanziert werden.

Hierdurch steigt der initiale Kapitalbedarf also deutlich an und muss im Investitionsplan für die Finanzierung enthalten sein.

Fazit

Mit einer professionellen Finanzplan-Erstellung kann ein Geschäftsmodell im Franchising also frühzeitig in Bezug auf die Rentabilität überprüft und der tatsächliche Kapitalbedarf kalkuliert werden. Grundvoraussetzung sind hierfür die Berücksichtigung aller Gebühren im Franchise-Modell und der korrekt erstellte Liquiditätsplan mit den vereinbarten Zahlungszielen für alle Zu- und Abgänge auf dem Geschäftskonto.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Franchising benötigen oder Hilfe bei der Kapitalbeschaffung – einschließlich der Beantragung von Förderdarlehen – in Anspruch nehmen möchten, können Sie unser Formular zur Beratersuche ausfüllen. So bringen wir Sie für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch direkt mit einem unserer Experten in Kontakt.

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