Die GRW-Förderung für strukturschwache Regionen
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kurz „GRW“ ist ein Förderzuschuss, mit dem die Infrastruktur gestärkt werden soll. Strukturschwache Bereiche Deutschlands sollen so als Wirtschaftsstandorte optimiert werden. Aus diesem Grund ist die GRW-Förderung auch auf strukturschwache Regionen beschränkt. Das Ziel der Förderung ist klar definiert: Die ausgewählten Regionen sollen durch Hilfe zur Selbsthilfe dauerhaft gestärkt werden.
Voraussetzung
Das Unternehmen oder die Gemeinde, die die Förderung beantragt, muss innerhalb der ausgewiesenen Fördergebiete liegen. Zudem müssen die Investitionsvorhaben den wirtschaftlichen Standort dauerhaft und wesentlich verbessern, zum Beispiel durch die Schaffung oder Aufrechterhaltung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Der GRW-Fördergebietskarte gilt noch bis zum 31.12.2020 und ist online einsehbar.
Das Antragsverfahren
Die GRW-Förderung wird ausschließlich über die Länder und nicht über den Bund abgewickelt. Als überregionale Schaltstelle tritt das BMWi auf. Hier können Sie alle relevanten Informationen zu den einzelnen Anlaufstellen abrufen. Grundsätzlich können Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes sowie Gemeinden und Gemeindeverbände eine Förderung beantragen – vorausgesetzt sie setzen wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen um.
Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird entweder in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen beziehungsweise Zinsverbilligungen oder in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen. Die Höhe der Investitionsbeihilfen ist je nach Gebiet unterschiedlich. Die Bunderepublik wurde hierzu in verschiedene Fördergebiete unterteilt. Bereits gut aufgestellte Regionen sind von der Förderung ausgeschlossen, in andere wird besonders stark gefördert. Neben der Region ist auch die Größe des Unternehmens entscheidend für die Förderhöhe: Kleine Unternehmen werden dabei mehr gefördert als große Unternehmen.
Alle Details zu den Fördersätzen, dem Antragsverfahren und den Förderregionen können Sie hier nachlesen.
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