Das bundesweite Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Erfolgsaussichten von KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen) in Deutschland erhöhen.
Hierfür können KMU mit Unternehmensberatern, die für das BAFA-Programm zugelassen sind, zusammenarbeiten und dabei die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen sowie Arbeitsplätze sichern oder schaffen, damit diese Unternehmen am Markt Bestand haben können.
Da KMU im Vergleich zu großen Unternehmen oftmals nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, werden die bei den Unternehmensberatern entstehenden Aufwände durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.
KMU können bei Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Bei bestehendem Kapitalbedarf des beratenen Unternehmens kann die Businessplan- und Finanzplan-Konzeption sowie die Erarbeitung einer passenden Finanzierungsstrategie einen Teil des Beratungsprojektes ausmachen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen
- die rechtlich selbständig sind und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe am Markt tätig sind. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. Rechtsformen UG, GmbH) gilt der Tag der Handelsregistereintragung als Gründungsdatum, bei Personengesellschaften (z. B. Einzelunternehmen, GbR) der Tag der Gewerbeanmeldung.
- die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
- die KMU-Definition erfüllen, in dem sie im letzten Jahr vor der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielt haben.
Antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungsprojekte in Anspruch nehmen, dabei maximal zwei pro Kalenderjahr.
Welche Unternehmen keine BAFA-Beratungsförderung erhalten können
Von der BAFA-Förderung sind Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beratung ausgeschlossen. Zu diesen zählen zum Beispiel die Bereiche Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Berufsgruppen wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare. Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder vor diesem stehen, sind ebenfalls nicht zu einer BAFA-Förderung berechtigt. Ohne Aussicht auf Erfolg sind zuletzt Förderanträge von gemeinnützigen Organisationen und von Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Beratungszuschuss – der Berater muss gelistet sein
Um die Förderung einer Unternehmensberatung sicherzustellen, ist die Auswahl des richtigen Beraters von entscheidender Bedeutung. Dieser muss bei dem BAFA gelistet sein, über eine entsprechende Qualifizierung verfügen, die Beratung richtlinienkonform durchführen und unter anderem einen Qualitätsnachweis erbringen. Sind diese Bedingungen erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, entscheidet das BAFA über die Bewilligung des Förderzuschusses.
BAFA-Beratungszuschuss – zwei Faktoren bestimmen die Höhe
Der Zuschuss bemisst sich nach den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro und werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses für eine Beratung hängt von zwei Faktoren ab: den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des beratenen Unternehmens.
- Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro
- Im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Der Sitz des Unternehmensberaters ist für die Förderungshöhe unerheblich.
Letzter Schritt zu einer erfolgreichen Förderung – der BAFA-Antrag
Der Antrag für die Förderung wird über die BAFA-Webseite gestellt und beinhaltet nur wenige Fragen. Dabei hilft der gelistete Unternehmensberater. Nachdem eine Leitstelle den Förderantrag geprüft hat, erhält der Antragsteller ein Informationsschreiben mit dem Ergebnis der Prüfung. Ist die Erlaubnis für den Beratungsbeginn erteilt, kann der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Unternehmensberatung begonnen werden. Nun haben das beratene Unternehmen und der Unternehmensberater bis zu sechs Monate Zeit, um gemeinsam zu arbeiten. Die Arbeit muss konzeptioneller Art sein und konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag beinhalten.
Tipp: Die Experten von „Deutschland startet“ bieten kostenlose und unverbindliche Erstgespräche an, in denen Sie Ihren individuellen Beratungsbedarf definieren können. Passende Berater finden Sie hier unter Beratersuche.
Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!
Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)
Ziemlich spannend! Ich denke, Viele wissen gar nicht, dass es das Programm überhaupt gibt.
Kann man das auch nutzen, um sich zu Fördermitteln beraten zu lassen? Ich würde gerne grundlegend einmal schauen, ob es für das Unternehmen und in der Zukunft angedachte Projekte Förderungen gibt. Und da muss man ja auch ersteinmal durchsteigen.
Machen Sie einfach unseren Fördercheck: https://www.deutschland-startet.de/foerdermittel-check/