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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt mit seinem Programm „Digitalisierung Jetzt“ neue Fördermittel für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Handwerksbetriebe und freie Berufe finden hier ebenfalls Berücksichtigung.

Digitale Technologien gewinnen in der modernen Gesellschaft zusehends an Bedeutung. Neben der Optimierung etablierter Prozesse eröffnen digitale Technologien gänzlich neue Möglichkeiten zur Erschließung neuer Geschäftsmodelle oder Erweiterung der Kundengruppe.

Mit der neuen Förderung möchte das BMWi mittelständische Unternehmen mit Digitalisierungsbedarf unterstützen und ihnen so helfen, ihr Potential auszuschöpfen. Dabei können sich mittelständische Unternehmen jeder Branche fördern lassen, die 3 bis 499 Mitarbeiter beschäftigen.

Dieses Fördermittel sieht Zuschüsse für zwei Module vor:

  • Investitionen in digitale Technologien (Modul 1)
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Modul 2)

Während Modul 1 Investitionen in Soft- und Hardware berücksichtigt, werden über Modul 2 auch Mitarbeiterschulungen, zum Beispiel zum Thema IT-Sicherheit, bezuschusst. Die minimalen Fördersummen betragen 17.000 Euro bei Modul 1 bzw. 3.000 Euro bei Modul 2. Unternehmen können Förderungen für beide oder nur für eines der Module in Anspruch nehmen.

Tipp: Eine Investition in einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb wie zum Beispiel ein Online-Shop ist förderfähig, wenn die Gesamtinvestition mindestens 34.000 Euro beträgt.

Bis zum 30.06.2021 sind die Förderquoten zudem zur Unterstützung der Unternehmen während der Corona-Pandemie angehoben. Sie betragen:

Neue Förderung für KMU: Digitalisierung Jetzt

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Unternehmen bzw. bei 100.000 Euro pro Unternehmen bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und/oder Wertschöpfungsnetzwerken. Letztere Grenze soll gezielt die Kooperation zwischen den Unternehmen und z. B. ihren Lieferanten fördern, um Prozesse zu optimieren und Ressourcen freizusetzen. Wer sich also in einem solchen Verhältnis oder Netzwerk befindet und gemeinsame Prozesse mit dem kooperierenden Unternehmen digitalisieren möchte, kann von einer doppelt so hohen Förderung profitieren.

Anträge können ab dem 07. September online über das Antragstool des BMWi gestellt werden. Hierfür ist die Einreichung eines umfangreichen Digitalisierungsplans erforderlich, der

  • das Vorhaben,
  • die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und
  • die mit der Digitalisierung angestrebten Ziele abbildet.

Die Förderungen werden nach dem zeitlichen Eingang der Anträge vergeben und enden mit dem Aufbrauchen der bewilligten Fördermittel. Es empfiehlt sich daher, zeitnah die Unterlagen für eine Antragstellung aufzubereiten, um am 07. September aktiv werden zu können.

Ein professioneller Unternehmensberater kann Sie bei der Entwicklung einer Strategie zur Digitalisierung Ihres Geschäftsmodells zielführend begleiten und Ihnen erläutern, wie die ersten Schritte für die Umsetzung ausgestaltet sein können. Er unterstützt Sie ebenfalls bei der Erstellung und Optimierung der komplexen Antragsunterlagen für die Fördermittelbeantragung.

Die Zusammenarbeit mit einer professionellen Unternehmensberatung können Unternehmen sich bis zu einer Höhe von 3.000 Euro (Jungunternehmen bis 2 Jahre nach der Gewerbeanmeldung 4.000 Euro) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 50 % bezuschussen lassen.

Sie möchten sich zu den Förderungen über das BAFA und BMWi beraten lassen? Machen Sie unseren Fördercheck und wir erörtern Ihre Möglichkeiten in einem kostenfreien Erstgespräch.

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