Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW): Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Existenzgründungen durch die Förderung von Beratungskosten. Die Förderung umfasst die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung der Geschäftsidee. Sie richtet sich sowohl an Neugründungen als auch an Übernahmen oder mehrheitliche Beteiligungen an bestehenden Unternehmen. Der Zuschuss beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro pro Tagewerk. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuschuss für bestimmte Zielgruppen auf 80 % erhöht werden. Bei Zirkelberatungen können sogar bis zu 90 % des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 Euro gefördert werden. Weitere Informationen zu Zirkelberatungen in NRW finden Sie hier.
Förderprogramme für Existenzgründer – Potentialberatung NRW
Die Potentialberatung NRW stellt Ihnen einen qualifizierten Berater zur Seite, der mit Ihrer Hilfe sowie Ihrer Beschäftigten das Potential Ihres Unternehmens ermittelt. Gefördert werden 50 % der Beratungskosten, maximal 500 Euro pro Tagewerk.
Förderprogramm für Unternehmensberatungen – BAFA-Förderung Deutschland
Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom BAFA ist ein Förderprogramm für eine qualifizierte Beratung. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Standort der Existenzgründung:
- Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig): 80 %, maximal 2.800 Euro
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier): 50 %, maximal 1.750 Euro
Die Förderzuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine
NRW unterstützt mittelständische Unternehmen bei Produktinnovationen und Digitalisierung durch Gutscheine. Mit diesen können externe Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Förderung wird als Zuschuss vergeben: 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen. Maximal 15.000 Euro für Digitalisierung/Analyse, 40.000 Euro für Innovation. 2 Jahre Gültigkeit, Ausnahmen möglich.
Meistergründungsprämie
Das Land NRW fördert Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, die eine Neugründung oder Übernahme planen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen wollen, mit einer Meistergründungsprämie. Die Fördersumme ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 10.500 Euro.
Bildungsschecks
Das Land NRW fördert kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition mit Zuschüssen zur beruflichen Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro pro Bildungsscheck.
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