Förderprogramme in Brandenburg
Förderung der Existenzgründung in der Vorgründungsphase
Das Land Brandenburg unterstützt Existenzgründungen in der Vorgründungsphase durch Maßnahmen in den Bereichen Qualifizierung und Coaching. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Lotsendienste und Gründerwerkstätte.
Förderprogramm für Unternehmensberatungen – BAFA-Förderung Deutschland
Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom BAFA unterstützt qualifizierte Beratungen. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Standort der Existenzgründung:
- Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig): 80 %, maximal 2.800 Euro
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier): 50 %, maximal 1.750 Euro
Die Förderzuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!
Innovationsfonds des Landes Brandenburg
Gefördert werden technologierorientierte Unternehmen, welche die KMU-Definition erfüllen, mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 40 % der förderbaren Kosten, maximal 255.000 Euro.
Meistergründungsprämie Brandenburg
In Brandenburg können Handwerksmeister, die sich selbstständig machen möchten, einen Zuschuss erhalten. Die Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt Betriebsgründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen. Die Förderung besteht aus einer Basisförderung und einer Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung. Die Höhe der Basisförderung beträgt 12.000 Euro, während die Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung bis zu 7.000 Euro beträgt. Es können bis zu drei Handwerksmeisterinnen und -meister gefördert werden.
Frühphasen- und Wachstumsfonds
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Unternehmen Beteiligungen und nachrangige Darlehen an, um ihre Eigenkapitalausstattung zu stärken. Die Förderung umfasst Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegüter und Betriebsmittel. In der Frühphase erhalten Unternehmen eine Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Die maximale Gesamtsumme beträgt 1,2 Millionen Euro. Bei der Wachstumsfinanzierung sind offene Beteiligungen und beteiligungsähnliche Investitionen möglich, mit einer Mindestbeteiligung von 300.000 Euro und einer Obergrenze von 49 % am Stammkapital.
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