Förderprogramme in Bayern
Vorgründungsprogramme für die Unternehmensberatung
Vorgründungscoaching (ESF+ 2021–2027): Vor einer Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Bayern kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für professionelle Beratung erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der Beratungskosten, maximal 800 Euro pro Tag für 10 Tage.
Förderprogramm für Unternehmensberatungen – BAFA-Förderung Deutschland
Das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom BAFA unterstützt qualifizierte Beratungen. Seit 2005 wird das BAFA aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen EU kofinanziert.
Gefördert werden: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Standort der Existenzgründung:
- Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig): 80 %, maximal 2.800 Euro
- Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier): 50 %, maximal 1.750 Euro
Die Förderzuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!
Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP+)
Mittelständische Unternehmen in Bayern können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Darlehen für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien erhalten. Die Förderung umfasst die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, technologisch relevante Projekte von strategischer Bedeutung sowie die Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße, mit Zuschüssen von bis zu 25 % bzw. 50 % förderfähiger Kosten für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben.
Darüber hinaus können Darlehen von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Bayern Innovativ einzureichen.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründung (BayTou)
Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützung junger bayerische Hightech-Unternehmen, für technologische und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben. Zuschüsse werden mit einem Fördersatz bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt, der maximale Zuschuss beträgt bis zu 15.000 Euro. In der Konzeptionsphase beträgt der Zuschuss 26.000 Euro bei einem Fördersatz von maximal 30 %.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründung (BayTou)
Unterstützung für technologische und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben. Zuschüsse werden mit einem Fördersatz bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt (max. Zuschuss bis zu 150.000 Euro). Bei Konzeptvorhaben beträgt der Zuschuss 26.000 Euro bei einem Fördersatz von maximal 35 %. In Ausnahmefällen liegt der Zuschuss bei maximal 52.000 Euro.
Innovationsgutscheine
- Innovationsgutscheine: Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer können die Innovationsgutscheine standard und den Innovationsgutschein spezial beantragen:
- Innovationsgutschein standard ist für die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche qualitative Verbesserung neuer/bestehender Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen gedacht. Es ist eine Förderung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro) möglich.
- Innovationsgutschein spezial soll finanzintensivere und wirtschaftlich riskantere innovative Projekte ermöglichen. Der Fördersatz beträgt 50 %, in den demografisch betroffenen Regionen sogar 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 80.000 Euro.
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