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tubingen

In Zusammenarbeit mit der KfW fördert die L-Bank in Baden-Württemberg Existenzgründer, Jungunternehmen und Freiberufler. Die Förderung kann während der 5-jährigen Gründungs- und Festigungsphase in Form eines Darlehens mit günstigem Zinssatz beansprucht werden.

Gründungsfinanzierung bis 5 Jahre nach der Existenzgründung

Das Förderprogramm für Existenzgründer in Baden-Württemberg richtet sich an alle Formen der Existenzgründung inklusive Geschäftsübernahmen sowie KMU und Freiberufler. Die Gründungsfinanzierung kann nur innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung beansprucht werden. Förderfähig sind somit neben Betriebsmitteln und -grundstücken auch Investitionsvorhaben, die der Erweiterung eines Jungunternehmens dienen. Der Investitionsort muss sich im entsprechenden Bundesland befinden.

Ausgeschlossen von dem Förderprogramm in Baden-Württemberg sind Umschuldungen, Sanierungsfälle sowie Unternehmen in Schwierigkeiten. Auch die landwirtschaftliche Primärproduktion ist nicht förderfähig.

Bis zu hundertprozentige Förderung möglich

Die Gründungsfinanzierung in Baden-Württemberg erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredits und umfasst i. d. R. maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Anträge sind mittels eines Vordrucks der KfW-Bankengruppe über die Hausbank zu stellen.

Weitere Informationen: Gründungsfinanzierung, Förderdatenbank (externer Link)

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