Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Eine Hand hält eine Lupe mit dem Wort Vision auf einen Papierstapel

Die Corona-Pandemie sowie die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Turbulenzen haben nach wie vor große Auswirkungen auf die Menschen und ihr Handeln. Immer mehr Festangestellte und auch Arbeitslose stellen sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit ihrer bisherigen Tätigkeit. Der Wunsch, sich selbstständig zu machen und eigene Geschäftsidee in die Tat umzusetzen, wird immer präsenter. Bei der beruflichen Neuorientierung bietet die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter angehenden Existenzgründern die Möglichkeit, mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eine kostenlose Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Doch für welche Bereiche kann man den Gutschein nutzen, um seine Vision als Entrepreneur zu verwirklichen? In dem Beitrag werden wir die Voraussetzungen und Inhalte für den AVGS näher erläutern und zusätzliche Fördermittel für Arbeitslose aufzeigen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter stellen Arbeitssuchenden, die eine Unternehmensgründung planen und wesentliche Kriterien erfüllen, einen AVGS-Schein zur Verfügung. Dieser Gutschein ist kostenlos und stellt eine freiwillige Leistung dar. Arbeitslosengeld-I-Empfänger haben nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Existenzgründungsberatung.

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben keinen Rechtsanspruch (externer Link) auf einen Gutschein. Allerdings können diese versuchen, einen Antrag für einen AVGS-Schein zu stellen. Anschließend entscheidet der zuständige Sachbearbeiter nach „Ermessen„. Bei Ablehnung obliegt es den Antragsstellern, erneut einen Versuch auf den Erhalt eines AVGS-Scheins zu stellen.

Vor der Beantragung korrektes Maßnahmeziel definieren

Bei der Beantragung der Maßnahme sollte darauf geachtet werden, die korrekte Maßnahme anzukreuzen. Denn die Gutscheine werden in drei Bereiche eingeteilt und nur der „AVGS MAT“ ermöglicht das Gründercoaching.

  • MPAV = Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogenen Arbeitsvermittlung
  • MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z.B. ein Praktikum
  • MAT = Maßnahmen bei einem Träger, wie z.B. Fortbildungen/Umschulungen/Existenzgründungen

Bei angehenden Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus wäre nur der Aktivierungsgutschein relevant. Folgende Bereiche können abgedeckt werden:

  1. Bewerbungstrainings
  2. Gründercoaching
  3. Berufsorientierungsseminare

Der Vermittlungsgutschein hilft Arbeitssuchenden, eine kostenlose Tätigkeit privater Arbeitsvermittler in Anspruch zu nehmen. In dem Fall übernimmt entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die anfallende Gebühr.

Gültigkeit und Voraussetzung eines AVGS-Schein

Ein Gutschein kann im Regelfall drei bis sechs Monate lang von dem angehenden Existenzgründer in Anspruch genommen werden. Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen zu können, sollten Arbeitssuchende bei der Agentur für Arbeit oder bei dem Jobcenter arbeitslos gemeldet sein.

Gibt es versteckte Kosten?

Hat der zuständige Sachbearbeiter Ihnen vor der Maßnahme eine schriftliche Zusage erteilt, werden keine weiteren Kosten auf Sie zukommen. Offene Fragen der Kostenübernahme, beispielsweise der Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten, während der Durchführung der Maßnahme, sollten im Vorfeld mit der Vermittlungsfachkraft besprochen werden. Für die Übernahme der Kosten muss der AVGS-Schein bei einem AVGS-zertifizierten Berater eingelöst werden.

Inhalte eines AVGS-MAT-Coachings

Eine sogenannte AVGS-MAT-Beratung umfasst zahlreiche Themenfelder:

  • Businessplan-Erstellung: Eine AVGS-Beratung beinhaltet immer die Ausarbeitung eines tragfähigen Geschäftsmodells. Sind die Überlegungen ausgereift, wird oft ein Businessplan erstellt bzw. optimiert, der nicht nur die wesentlichen Dienstleistungen oder Produkte beinhaltet, sondern auch Bereiche wie Marketing, Vertrieb, Gründungsfinanzierung, potenzielle Zielgruppen sowie die Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter abdeckt. Der Businessplan dient Existenzgründern als Leitfaden für den Gründungsprozess und kann nach Fertigstellung eine Eintrittskarte bei Banken, Ämtern oder Investoren darstellen.
  • Finanzierung: Um Fremdkapital bei Banken aufnehmen zu können, sollte der Finanzplan entscheidende Bereiche wie einen Liquiditätsplan sowie einen Rentabilitätsplan beinhalten. Diese Bereiche verdeutlichen das Potenzial des angehenden Unternehmens. Aufgrund dieser vorliegenden Kalkulation kann die genaue Kapitalhöhe für die Existenzgründung ermittelt werden.
  • Rechtliche und steuerliche Aspekte: Angehende Existenzgründer haben zunächst die Möglichkeit, eine allgemeine Gründungsbegleitung in Anspruch zu nehmen. Unter anderem können Fragen bezüglich der Rechtsform oder auch steuerliche Themen in gewissen Maße durch einen AVGS-Berater vermittelt werden. Für umfangreichere rechtliche oder steuerliche Fragen sollten Gründer, einen Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen.

Für angehende Existenzgründer, die Banken oder auch Investoren von Ihrem Businessplan überzeugen möchten, oder Ihre kommunikativen Fähigkeiten im Umgang mit Kunden (Verkaufsgespräche) und Lieferanten (Verhandlungsgespräche) verbessern möchten, bietet sich der Workshop Rhetorik & Kommunikation als wertvolle Ergänzung an.

Wege zur kostenlosen Existenzgründungsberatung

  1. Vereinbaren Sie bei Ihrem zugewiesenen Sachbearbeiter ein persönliches Erstgespräch.
  2. Wählen Sie nach Erhalt der schriftlichen Zusage für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins die adäquate Maßnahme aus.
  3. Nehmen Sie Kontakt zu einem zertifizierten AVGS-Berater in Ihrer Nähe auf.
  4. Nutzen Sie die kostenlose Unternehmensberatung durch den AVGS Berater und lassen Sie sich anschließend Ihre Teilnahme schriftlich bestätigen.

Sie haben noch keinen passenden AVGS Berater in Ihrer Region? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Berater suchen

Um weitere Fördermittel von der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie fristgerecht den ausgearbeiteten Businessplan Ihrem Sachbearbeiter vor.

Weitere Fördermittel neben dem AVGS-Schein

Arbeitslosengeld-I-Empfänger, die sich selbstständig machen möchten, haben neben dem AVGS-Schein die Möglichkeit, den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Hierfür müssen die Gründer als arbeitslos registriert sein und noch einen Restanspruch von 150 Tagen Arbeitslosenheld I haben. Zusätzlich müssen sie dem Arbeitsamt neben der Tragfähigkeitsbescheinigung des Geschäftskonzepts, einen überzeugenden Businessplan vorlegen.

Der Gründungszuschuss ist in zwei Phasen aufgeteilt:

  1. Sechs Monate lang erhalten die Existenzgründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes und zusätzlich 300 Euro zur privaten Absicherung.
  2. Für insgesamt neun Monate erhalten sie das errechnete Arbeitslosengeld sowie einen Betrag in Höhe von 300 Euro zur privaten Absicherung.

Tipp: Benötigen Sie zeitnah eine Tragfähigkeitsbescheinigung? Unser Team vom Gründerzentrum der Initiative „Deutschland Startet“ ist als fachkundige Stelle zertifiziert und kann nach Prüfung Ihrer Unterlagen innerhalb von 48 Stunden eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung.

Kontakt aufnehmen

Arbeitslosengeld-II-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Einstiegsgeld und der Investitionszuschuss bei dem Jobcenter beantragen. Diese Fördergelder sind ebenfalls eine Ermessensleistung. Diese Fördermittel stehen in keiner Abhängigkeit voneinander und können auch mit einem AVGS-Schein kombiniert werden.

Bei der Zusage eines AVGS-Scheins kann Sie der Berater, beispielsweise bei der Entwicklung einer Marketingstrategie sowie der Erstellung eines Businessplans inklusive Marktanalyse und Finanzplanung, tatkräftig unterstützen. Falls Sie für die Anfangsphase Ihrer Selbstständigkeit neben den Zuschüssen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, können Sie gerne unseren kostenfreien Fördercheck ausfüllen. Unsere Fördermittelberater rufen Sie dann gerne zurück!

Fördercheck machen

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert