Gute Nachrichten für Existenzgründer aus Sachsen: Der Technologiegründerfonds (TGFS) des Landes stellt technologieorientierten Existenzgründungen sowie Start-ups in der Früh- oder Wachstumsphase Fördermittel zur Verfügung.
Art und Höhe des Technologiegründerfonds Sachsen
Die Förderung erfolgt über eine offene Beteiligung. Hierbei werden Geschäftsanteile unter 50 % vom Unternehmen erworben. Die Höhe der Beteiligung ist dabei abhängig von der TGFS-Variante.
Zum einen können Existenzgründungen mit regional fokussiertem Wachstum des Geschäftsmodells gefördert werden. Dabei beträgt die Höhe der Beteiligung maximal 500.000 Euro (Basic). Zum anderen werden Existenzgründungen mit exponentiellem Wachstum gefördert. Die Beteiligungshöhe liegt dabei zwischen 500.000 und 4 Millionen Euro (Plus).
Wer kann die Fördermittel beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine, technologieorientierte Existenzgründer und wissensbasierte Dienstleister mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Eine Chance auf Unterstützung durch Fördermittel erhalten folgende Branchen:
- Informations- und Kommunikations-Technologien
- Halbleiter- und Mikrosystemtechnik
- Medizintechnik
- Umwelt- und Energietechnik
- Medien
Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel
Zur Beantragung der Fördermittel müssen Existenzgründer bestimmte Voraussetzungen beachten. Zum einen sollte ein Businessplan vorgelegt werden. Oftmals kann bei dessen Erstellung ein Gründungsberater helfen.
Zum anderen darf das antragstellende Unternehmen zu Beginn der Finanzierung nicht börsennotiert sein und muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- ist noch auf keinem Markt tätig und/oder
- ist seit dem ersten kommerziellen Verkauf noch keine sieben Jahre gewerblich tätig
Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Webseite des Technologiegründerfonds Sachsen (externer Link).
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