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Die Finanzierung einer Existenzgründung ist eine der größten Herausforderungen, wenn man insbesondere im Haupterwerb in die Selbstständigkeit gehen möchte. Da die meisten Unternehmensgründer oder Start-ups über kein ausreichendes Eigenkapital verfügen, wird auf Fremdkapital zurückgegriffen.

Die Förderstruktur in Deutschland ermöglicht es, dafür einen Förderkredit von der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu erhalten. Sehr viele Geschäftsideen konnten damit erfolgreich finanziert und realisiert werden.

Neben Gründerstipendien, die es in manchen Bundesländern gibt, Zuschüssen und anderen Subventionen für bestimmte Branchen (z.B. Künstliche Intelligenz) und Vorhaben, bilden Förderdarlehen einen großen Teil der möglichen Instrumente von Finanzierungen von Existenzgründungen mit klassischen Geschäftsmodellen oder auch Beteiligungen an bestehenden Unternehmen dar.

Vielen Gründern ist der geförderte Gründerkredit „KfW-StartGeld“ bekannt, den man für die Finanzierung der ersten Geschäftsjahre nutzen kann. In diesem Artikel soll insbesondere erläutert werden, welche Anschaffungen man mit diesem Förderdarlehen finanzieren kann.

Finanzierung per KfW-StartGeld – die Vorteile

Vorteile in der Aufnahme eines Förderdarlehens sind die besonders günstigen Konditionen. Man kann davon ausgehen, dass ein Gründerkredit wie das KfW-StartGeld mit Blick auf den Zinssatz ca. 1,5 Prozentpunkte unter dem Marktdurchschnitt liegen. Wenn man dies im Rahmen seines Finanzplans und hier insbesondere im Tilgungsplan durchrechnet, stellt man schnell fest, dass man sich mit einem Förderdarlehen Kosten und damit Geld sparen kann, wenn man die Zinsen z.B. mit einem Privatkredit oder einem regulären Bankdarlehen vergleicht.

Ein weiterer Vorteil in der Finanzierung einer Unternehmensgründung mit dem Gründerkredit KfW-StartGeld liegt in der tilgungsfreien Anlaufzeit. Während die Tilgung (Rückzahlung) anderer Kredite direkt mit der Aufnahme des Kredits einsetzt und man einen Teil des Kredits also direkt wieder zurückzahlen muss, ist dies beim KfW-StartGeld erst nach frühestens einem Jahr erforderlich.

Es hängt letztlich von der Laufzeit des Darlehens ab, wie lange die sog. tilgungsfreie Zeit andauert. Wenn man die Gesamtlaufzeit auf fünf Jahre festgelegt ist, ist das erste Jahr tilgungsfrei. Im Falle einer zehnjährigen Laufzeit sind es sogar zwei Jahre, in denen das Darlehen nicht getilgt werden muss. In dieser Zeit fallen nur die Zinsen an, die natürlich in der Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebskosten geltend gemacht werden. Die Tilgung, die einen wesentlichen Bestandteil eines Liquiditätsplans ausmacht, beginnt aber erst im zweiten oder im dritten Geschäftsjahr.

Businessplan erstellen für KfW-Finanzierung

Für die Beantragung des Gründerdarlehens KfW-StartGeld wird ein aussagekräftiger Geschäftsplan benötigt, aus dem die dauerhafte Tragfähigkeit des Geschäftsmodells hervorgeht. Diesen kann man z.B. mit erfahrenen Gründungsberatern erstellen, die bereits mehrere Existenzgründungen oder Geschäftsübernahmen in der relevanten Branche begleitet haben.

Wichtige Bestandteile eines Businessplans sind unter anderem die Vorstellung des Gründers oder des Gründerteams sowie deren fachliche Eignung für die Unternehmensführung, die Darstellung des Kundenangebots bzw. der Geschäftsidee, eine Analyse von Markt, Wettbewerb und den Zielkunden sowie die Erläuterung der Marketingstrategie und der Vertriebsstrategie. Zudem sind noch formelle Themen wie die gewählte Rechtsform, die Mitarbeiterplanung und der Aufbau der Unternehmensorganisation im Geschäftsplan enthalten. Förderbanken legen zudem besonders großen Wert auf eine professionelle SWOT-Analyse, in der die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Geschäftsidee abgebildet werden.

Finanzplan erstellen für StartGeld-Förderdarlehen

Neben dem schriftlichen Teil des Businessplans ist ein professioneller Finanzplan mindestens ebenso wichtig, um die prognostizierten betrieblichen Kennzahlen abzubilden und den Prüfern der Förderbanken den Erfolg der Unternehmensgründung oder der Geschäftsübernahme aufzuzeigen.

Ein bankenfähiger Finanzplan beinhaltet die folgenden Bestandteile:

Diese Bestandteile müssen jeweils auf Monatsbasis abgebildet werden und die nächsten drei Geschäftsjahre abbilden.

Wofür das KfW-StartGeld genutzt werden darf

In der Kapitalbedarfsplanung wird detailliert aufgelistet, wofür man das Förderdarlehen einsetzen wird. Insgesamt kann eine Summe von 125.000 Euro gewährt werden. Offiziell wird kein Eigenkapital benötigt, allerdings ist das Einbringen von 10-15 % Eigenkapital durchaus ratsam.

Gefördert werden die folgenden Verwendungszwecke:

A. Investitionen:

  • Anlagen
  • Maschinen, z.B. für die Herstellung von Produkten oder auch im handwerklichen Bereich
  • Computer/ Laptops
  • Grundstücke und Gebäude, wenn diese vom Unternehmen genutzt werden
  • Baukosten, wenn z.B. im Rahmen einer Gründung in der Gastronomie noch Umbaumaßnahmen im Ladenlokal durchzuführen sind
  • Einrichtungs­gegenstände, z.B. für die Büroausstattung
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäfts­ausstattung
  • immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Software, diese kann spezifisch sein (z.B. eine CAD-Software für Zeichnungen) oder auch generisch (z.B. ein CRM-System)

B. Betriebsmittel

  • liquide Mittel
  • Personalkosten, inkl. des Geschäftsführergehalts
  • Mieten, z.B. für Büro.- oder Lagerräume
  • Marketing­maßnahmen
  • Messeteil­nahme
  • Beratungs­kosten, z.B. von Gründungsberatern oder Anwälten

C. Material- und Warenlager

  • B. für eine Geschäftsidee im E-Commerce
  • hier ist sowohl die Erstausstattung als auch die Aufstockung eines Warenlagers möglich

D. Kauf eines Unternehmens oder Unternehmens­anteils, wenn Sie eine Geschäfts­führer­funktion übernehmen

Nicht gefördert werden hingegen beispielsweise Umschuldungen (d.h. die Ablöse laufender anderer Darlehen), sog. In-Sich-Geschäfte (etwa der Kauf eigener Unternehmensanteile) oder stille Beteiligungen Dritter.

Fazit

Förderdarlehen wie das KfW-StartGeld sind ein sehr gut geeignetes Instrument für die Gründungsfinanzierung, wenn Fremdkapital für die Umsetzung einer Geschäftsidee notwendig ist. Viele gängige Anschaffungen und Betriebsausgaben, die im Rahmen einer Existenzgründung anfallen, können bis zu einer Höhe von 125.000 Euro gefördert werden. Mit einem professionellen Businessplan wird der Förderkredit beantragt, für die Auszahlung sollten sechs bis acht Wochen Zeit eingeplant werden. Es ist also ratsam, sich frühzeitig mit dem Investitionsplan und der Kapitalbeschaffung für die Selbstständigkeit zu beschäftigen.

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