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Handschlag zweier Geschäftsleute

Viele Gründer und Jungunternehmer benötigen zum Start in die Selbstständigkeit oder für das Wachstum des Unternehmens Fremdkapital, um Investitionen zu tätigen oder Betriebsmittel finanzieren zu lassen. Für Existenzgründer und Unternehmer, die erst über einen kurzen Zeitraum am Markt agieren, sind Förderkredite wie z.B. das KfW-StartGeld besonders attraktiv. Diese verfügen über vergleichsweise niedrige Zinssätze und beinhalten eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Wer ein Förderdarlehen beantragen möchte, muss einen professionellen Businessplan erstellen, der die Geschäftsidee oder das Wachstumsvorhaben überzeugend abbildet.

Neben dem schriftlichen Teil des Businessplans ist vor allem der Finanzplan ausschlaggebend, um den künftigen Erfolg der Selbstständigkeit zu veranschaulichen.

Hierbei wird zunächst eine Rentabilitätsvorschau erstellt, die alle erwarteten Umsätze und Kosten der nächsten Geschäftsjahre gegenüberstellt, um den Gewinn vor und nach Steuern zu kalkulieren. Um eine Förderbank von der so genannten Kapitaldienstfähigkeit zu überzeugen, wird zusätzlich ein detaillierter Liquiditätsplan benötigt. Dieser wird von Förderbanken geprüft um festzustellen, mit welcher Liquidität das Unternehmen pro Monat ausgestattet ist und ob man in der Lage ist, einen Förderkredit bedienen zu können.

Denn auf dem Geschäftskonto müssen dauerhaft ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um laufende Eingangsrechnungen und eventuell die Gehälter der Belegschaft und weitere Kosten begleichen zu können. Hier spielt der Zeitpunkt des Darlehenszugangs natürlich eine große Rolle, da mit ihm die Ausstattung mit Liquidität sprunghaft ansteigt.

In diesem Artikel möchten wir erläutern, wie man den passenden Zeitpunkt des Darlehenszugangs ermittelt und an welcher Stelle die Bestandteile eines Förderdarlehens (Zins und Tilgung) im Finanzplan zu berücksichtigen sind.

Inhalt und Verwendungszwecke eines Finanzplans

Zunächst ist ein professioneller Finanzplan der wichtigste Bestandteil einer Finanzierungsanfrage bei einer Förderbank. Denn selbst wenn der schriftliche Teil eines Geschäftsplans  sehr gut ausformuliert ist und z.B. eine detaillierte Analyse von Markt & Wettbewerb sowie eine ausgefeilte Marketingstrategie beinhaltet, überzeugen letztlich die Zahlenwerke eines Geschäftsmodells. Diese zeigen zunächst auf, wie viel Geld investiert werden muss, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können oder ihn zu erweitern. Zudem ist wichtig, wie rentabel ein Unternehmen ist und wie viel Gewinn es erwirtschaftet.

Der Verwendungszweck eines professionellen Finanzplans ist vielschichtig. Er ist insbesondere für die eigene Planung relevant. Wer sich selbstständig machen will und ein dauerhaft rentables Unternehmen aufbauen möchte, sollte über eine genaue Kalkulation der betrieblichen Kennzahlen verfügen. Wichtige Parameter sind zum Beispiel:

  • Welche Umsätze sind monatlich realistisch?
  • Wie viele Aufträge oder Verkäufe sind für diese Umsätze notwendig?
  • Mit welcher Preisstrategie muss man am Markt agieren?
  • Wie groß muss die Marge eines Produkts sein?
  • Wie hoch sind die laufenden betrieblichen Kosten?
  • Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für das angestellte Personal?
  • Wie hoch ist die Gewerbesteuer und ggfs. die Körperschaftssteuer?
  • Über welchen Zeitraum kann man Investitionen abschreiben?
  • Welche Umsatzrendite muss man erzielen, um rentabel wirtschaften zu können?

Es ist also sehr wichtig, einen detaillierten Finanzplan für die ersten Jahre nach der Gründung zu erstellen und sich intensiv mit den obigen Fragstellungen zu beschäftigen. Nur wenn man Klarheit bezüglich der kaufmännischen Ausrichtung des Unternehmens hat, kann man voller Überzeugung ein Unternehmen gründen und in die Selbstständigkeit gehen.

Während der ersten Monate nach der Gründung oder z.B. der Portfolioerweiterung eines Unternehmens kann man den Finanzplan immer wieder zur eigenen Überprüfung erreichter Zielsetzungen verwenden.

Ein weiterer Verwendungszweck eines professionell erstellten Finanzplans ist die Beantragung eines Förderdarlehens wie z.B. dem KfW-StartGeld. Dieses ist aufgrund der niedrigen Zinssätze für Gründer und Jungunternehmer besonders attraktiv und wird sehr stark nachgefragt.

Förderbanken benötigen den Finanzplan, um die Tragfähigkeit und Rentabilität des  Unternehmens zu bewerten.

Finanzplan-Erstellung für ein Förderdarlehen – Bestandteile

Um einen Gründerkredit wie z.B. das KfW-StartGeld beantragen zu können, muss neben einem umfassenden Businessplan ebenfalls ein detaillierter Finanzplan vorgelegt werden. Dieser beinhaltet die folgenden Bestandteile:

Diese Bestandteile eines Finanzplans müssen konkret auf monatlicher Basis erstellt werden, der gesamte Planungszeitraum soll insgesamt drei Geschäftsjahre umfassen. Bei der Erstellung oder auch Optimierung eines solchen bankenfähigen Finanzplans kann die Hinzunahme von einem ein Gründungsberater oder Unternehmensberater sehr sinnvoll sein.

Besonders wichtig ist der Liquiditätsplan, der den sog. Cash-Flow und die Liquiditätsausstattung auf dem Geschäftskonto abbildet.

Einarbeitung von Zins und Tilgung in den Liquiditätsplan

Um einen Liquiditätsplan erstellen zu können, muss vorab eine Rentabilitätsvorschau (Gewinn- und Verlustrechnung) kalkuliert worden sein. Diese bildet die Grundlage für den Liquiditätsplan und listet in einer statischen Betrachtung sämtliche Umsätze und Kosten eines jeden Monats und in Summe eines Geschäftsjahres auf. So wird errechnet, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro Monat und in einem geplanten Geschäftsjahr erzielen wird.

Im Liquiditätsplan werden hingegen die Zu- und Abgänge auf einem Geschäftskonto dynamisch abgebildet.

Ein Förderdarlehen setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • der Darlehenshöhe, also der Summe, die man finanzieren lässt
  • dem Zeitpunkt des Darlehenszugangs auf dem Geschäftskonto des Existenzgründers
  • dem Zinssatz, der bei Förderdarlehen niedriger ist als bei klassischen Bankendarlehen
  • sowie der anteiligen, meist monatlich zu leistenden Tilgung des Darlehens.

Die Zinsen, die für ein Förderdarlehen anfallen, werden als betriebliche Kosten im Rentabilitätsplan erfasst und können damit steuerlich geltend gemacht werden.

Die Tilgung wird hingegen im Liquiditätsplan berücksichtigt. Eine Tilgungsrate stellt keine betrieblichen Kosten dar, ist aber natürlich ein Abgang vom Geschäftskonto des Unternehmens und hat damit eine Auswirkung auf die Liquidität. Die Tilgung eines Förderdarlehens weist die Besonderheit aus, dass das Förderdarlehen für einen gewissen Zeitraum nicht zurückbezahlt werden muss. Bei einer 5-jährigen Laufzeit ist zum Beispiel das erste Jahr komplett tilgungsfrei, d.h. in diesem Zeitraum fallen lediglich die Zinsen auf das Darlehen an, es wird jedoch noch keine Tilgungsrate fällig.

Dies hilft Gründern natürlich ungemein dabei, zunächst ein gewisses Maß Liquidität auf dem Geschäftskonto aufzubauen, bevor das Darlehen getilgt wird. Dies ist ein großer positiver Unterschied zu klassischen Bankdarlehen oder Privatkrediten, die ab dem Zeitpunkt der Kreditaufnahme auch sofort wieder zurückgezahlt werden müssen.

Zu berücksichtigen ist letztlich noch der Zeitpunkt des Darlehenszugangs. Man kann davon ausgehen, dass ein Förderdarlehen wie das KfW-StartGeld ca. zwei bis drei Monate nach der Einreichung des Businessplans zur Beantragung des Darlehens bereitgestellt wird. Es ist also ratsam, mit diesem zeitlichen Vorlauf ein Darlehen zu beantragen und vorher die Investitionen noch nicht zu tätigen oder noch keine rechtsverbindlichen Verträge zu unterschreiben. Bei einem Bestandsunternehmen muss die Zeit bis zum Zugang des Darlehens finanziell abgesichert sein.

Wenn man z.B. im Januar eines Jahres den Businessplan einreicht, kann man das Darlehen im März oder April des gleichen Jahres als Zugang in Form von Fremdkapital in den Liquiditätsplan eintragen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, nach dem Ende der tilgungsfreien Zeit wird die Tilgungsrate des Darlehens im Liquiditätsplan eingetragen, da sie dann anfällt.

Kapitaldienst planen für die Beantragung eines Förderdarlehens

Um den Kapitaldienst, also die Summe aus Zins und Tilgungsrate, zu bestimmen, ist zunächst der Finanzierungsbedarf zu ermitteln. Dieser kann für Investitionen wie z.B. Equipment, Werkzeug, Laptops, Büromöbel, Fahrzeuge oder Software anfallen, zusätzlich für Betriebsmittel wie beispielswiese Personalkosten, die Büromiete, Marketing oder den Wareneinkauf. Es ist also genau zu errechnen, für welches Finanzierungsvolumen ein Förderdarlehen beantragt werden soll.

Diese Summe wird im Liquiditätsplan als Fremdkapitalzugang berücksichtigt. Aus dem Tilgungsplan ergibt sich der monatliche Zinssatz sowie die Tilgungsrate.

Anhand des erstellten Finanzplans kann so überprüft werden, ob man kapitaldienstfähig ist, also in der Lage ist, die Zinsen zu bedienen sowie die Tilgungsrate zurückzuführen. Es muss also aus der Gewinn- und Verlustrechnung genug Gewinn generiert werden, der im Übertrag in den Liquiditätsplan für ausreichende liquide Mittel sorgt, um den Kapitaldienst leisten zu können.

Fazit

Wenn man ein Förderdarlehen für den Weg in die Selbstständigkeit oder das Wachstum eines Unternehmens beantragen möchte, muss ein professioneller Finanzplan erstellt werden. Bei der Erstellung dieses Finanzplans ist auf die dauerhafte Liquiditätsausstattung zu achten. Für diese ist auch der Kapitaldienst relevant. Es muss in der Rentabilitätsvorschau errechnet werden, ob das Geschäftsmodell rentabel genug ist und ausreichend Liquidität generiert, um die Summe aus Zins und Tilgung bedienen zu können. Aufgrund der niedrigen Zinssätze und der tilgungsfreien Anlaufzeit sind Förderdarlehen besonders gut geeignet, um ein Unternehmen mit der Hinzunahme von Fremdkapital aufzubauen, ohne dass man direkt ein Darlehen tilgen und hohe Zinsen zahlen muss.

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