Fremdkapital zur Finanzierung Ihrer Existenzgründung
Für viele Gründer ist die Finanzierung ihrer Existenzgründung die erste große Hürde, weil sie selbst nicht über genug Eigenkapital verfügen. Dies muss aber kein Hindernis sein, denn das Fremdkapital macht oftmals den Großteil der Finanzierung eines Unternehmens aus und stellt daher eine wichtige zweite Säule dar. Es handelt sich hierbei um Finanzmittel, die Sie sich auf eine festgelegte Laufzeit von Fremdkapitalgebern leihen, wie z.B. von
- Ihrer Hausbank
- Mikrofinanzinstituten
- Förderbanken wie der KfW
- Onlinekreditbörsen
Das Fremdkapital muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. Es bezeichnet demnach die Schulden Ihres Unternehmens, die durch Verbindlichkeiten (z.B. Darlehen und Kredite) oder Rückstellungen (z.B. Sozialleistungen) entstehen. Die Einbringung von Fremdkapital macht dann Sinn, wenn die durch Inanspruchnahme entstehenden Kosten – wie z.B. Zinskosten – geringer sind als der zu erwartende Nutzen aus Ihrem unternehmerischen Vorhaben. Daher sollte das Fremdkapital verwendet werden, um
- das Umlaufvermögen zu finanzieren
- langfristige Sachinvestitionen in Kombination mit Eigenkapital zu decken
Beachten Sie, dass Fremdkapitalgeber für eine Kreditvergabe Sicherheiten von Ihnen benötigen.
Staatlich geförderte Kredite
Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Geschäftsvorhabens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt. BUNDESWEITES KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON
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Welche Vorteile und welche Nachteile ergeben sich bei einer Fremdkapitalfinanzierung?
Vorteilhaft an der Fremdkapitalfinanzierung ist, dass Sie als Gründer die Kontroll- und Mitbestimmungsrechte an Ihrem Unternehmen und somit auch den Gewinn behalten. Zudem ergibt sich für Sie ein Steuervorteil, indem Sie die Zinszahlungen steuerlich geltend machen können.
Nachteil der Fremdkapitalfinanzierung ist, dass Sie Fremdkapital nur für eine bestimmte Zeit beziehen können. Nach Ablauf der Laufzeit müssen Sie den Kredit abbezahlt haben. Zudem sind Sie auch verpflichtet den vereinbarten Zinssätzen und Tilgungsraten nachzukommen, auch wenn Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sollte.
Fremdkapital/Kredite
Fremdkapital sollten Sie unter anderem für größere Sachinvestitionen einsetzen, wie z.B. die Anschaffungen von Anlagevermögen (Maschinen, Gebäude, Anlagen, Werkzeuge, sonstige Arbeitsmittel) oder auch den Erwerb von Patenten, Lizenzen, Konzessionen etc. Die Rückzahlung des Fremdkapitals erfolgt auf eine festgesetzte Laufzeit und einen definierten Zinssatz. Die Laufzeiten können dabei von 3 Monaten bis zu 20 Jahre variieren. Die Laufzeit richtet sich dabei häufig nach der Nutzungsdauer der Sachinvestitionen. Des Weiteren wird bei den Finanzierungsmöglichkeiten unterschieden zwischen kurz-, mittel- oder langfristigen Kreditlaufzeiten. Der Zinssatz ist fest definiert (Startgeld) oder wird aus dem Risiko für das Geldinstitut errechnet. Sie können Fremdkapital in folgender Form beziehen:
- Kontokorrentkredit (kurzfristige Kreditlaufzeiten)
- Betriebsmittelkredit (mittelfristige Kreditlaufzeiten)
- Investitionskredit (langfristige Kreditlaufzeiten)
- Mikrokredit
Der Kontokorrentkredit zur kurzfristigen Finanzierung
Der Kontokorrentkredit ist rechtlich gesehen ein Darlehen im Sinne des BGBs gemäß §§ 493 ff. Mit Ihrer Hausbank schließen Sie einen Kontokorrentkreditvertrag ab, der an das deutsche Handelsgesetzbuch gemäß § 355 ff. gebunden ist. Der Vertrag regelt die
- Kreditlaufzeit (ca. drei bis sechs Monate)
- Kredithöhe
- Kreditzinsen (richtet sich nach dem aktuellen Marktzinsniveau und der persönlichen Bonität)
- Sicherheiten
Der Kontokorrentkredit ist als Betriebskredit zu verstehen. Er sollte vor allem zur Finanzierung der Gütererzeugung und -bereitstellung genutzt werden. Der Vorteil des Kontokorrentkredits ist seine Flexibilität, denn Sie können
- den Kreditbedarf bei Inanspruchnahme des Kreditbetrages anpassen
- kurzfristigen Zahlungsaufkommen nachkommen
- Ihre Liquidität sichern
- unbürokratisch Investitionen tätigen
Der Betriebsmittelkredit zur kurz- bis mittelfristigen Finanzierung
Der Betriebsmittelkredit dient der kurz- bis mittelfristigen Finanzierung Ihres Umlaufvermögens und sollte daher zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- Anschaffung von Betriebsmitteln und kurzfristig anfallenden Investitionen
- Überbrückung eines Liquiditätsengpasses, der zwischen der Anschaffung von Waren und dem Erhalt des Verkaufserlöses anfallen kann
Der Betriebsmittelkredit ist als klassischer Ratenkredit zu verstehen, der mit monatlichen Tilgungsraten inklusive Zinsen abbezahlt werden muss. Die Tilgung des Kredites erfolgt, sobald Verkaufserlöse auf Ihrem Geschäftskonto eingehen. Als Sicherheit dienen Ihrer Hausbank die finanziellen Vermögensgegenstände (z.B. Finanzanlagen, Wertpapiere, Forderungen). Die Konditionen bezüglich der Laufzeit, Zinsen und Höhe sind an Ihre Unternehmenseigenschaft und an die Verwendung gekoppelt. Weitere Bezeichnungen für den Betriebsmittelkredit sind:
- Handelskredit
- Überbrückungskredit
- Saisonkredit
- Warenumschlagskredit
Der Investitionskredit zur langfristigen Finanzierung
Der Investitionskredit sollte zur Finanzierung des Anlagevermögens verwendet werden. Die Laufzeit des Investitionskredits richtet sich nach der Nutzungsdauer und dem Gebrauch der getätigten Investition. In der Regel können Investitionskredite eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren haben. Nach Prüfung der Kreditwürdigkeit und Offenlegung des Verwendungszwecks des Investitionskredits, wird die Kreditsumme auf einmal ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt zu einem späteren festgelegten Zeitpunkt, sodass Sie keine laufenden Kreditbelastungen haben und besser langfristig planen können. Der Zinssatz hängt von den jeweiligen Kreditinstituten ab. Der Investitionskredit wird auch bezeichnet als:
- Anlagenkredit
- Produktivkredit
- Produktionsmittelkredit
- Industriekredit
Der Mikrokredit als alternative Finanzierung
Der Mikrokredit wird von Mikrokreditfonds Deutschland des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vergeben. Die Kreditaufnahme erfolgt zuerst in kleinen Schritten und kann auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden. Die Kreditsumme wird stets in voller Höhe ausgezahlt. Der Zinssatz liegt bei 6,9 % für die gesamte Laufzeit von maximal 48-54 Monaten, die Tilgung des Mikrokredits erfolgt monatlich. Als Voraussetzung für die Vergabe des Mikrokredits setzen die Mikrofinanzinstitute folgendes voraus
- Ihre persönliche Referenz
- Referenzen aus Ihrem geschäftlichen Umfeld
- Bürgschaften
Eine Kombination mit Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss aber immer individuell geklärt werden.
Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 5895505 kontaktieren und Ihre Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens an uns richten. Wir beraten Sie individuell und können Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
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