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Unterstützung der Existenzgründung durch Förderkredite

Benötigen Sie weiteres Kapital zur Finanzierung Ihrer Existenzgründung oder für die Wachstumsfinanzierung, können Sie als Alternative zu klassischen Bankkrediten öffentliche Förderkredite in Anspruch nehmen. Bei den öffentlichen Fördermitteln handelt es sich um zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren, die aus Mitteln des Landes und Bundes bereitgestellt werden. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Förderkredite sind die der KfW-Bank.

Das Förderprogramm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld stellt Ihnen als Gründer oder Jungunternehmer (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) eine Summe von maximal 125.000 Euro bereit und ermöglicht Ihnen so, Ihr unternehmerisches Vorhaben zu verwirklichen. Der ERP-Gründerkredit hat bei

  • einer Laufzeit von 5 Jahren eine 1-jährigen tilgungsfreie Anlaufzeit
  • einer Laufzeit von 10 Jahren eine 2-jährigen tilgungsfreie Anlaufzeit.

In der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie erst nur den Zinssatz, danach den Zinssatz und die Tilgungsrate.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert:

  • Sachinvestitionen (z.B. Anlagen, Gebäude, Firmenfahrzeuge etc.)
  • Betriebsmittel (von den 125.000 Euro nur maximal 50.000 Euro)
  • den Kauf eines Unternehmens

Staatlich geförderte Kredite

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Geschäftsvorhabens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.logo_Foerderung1

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Unternehmerkapital „ERP-Kapital für Gründung“

Das Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung ist für Unternehmer und Existenzgründer gedacht, die innerhalb der ersten drei Jahre Festigungsmaßnahmen durchführen bzw. ihr Gründungsvorhaben stärken wollen und die KMU-Definition erfüllen. Als Antragsteller müssen Sie außerdem die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen mitbringen. 

Das Unternehmerkapital erfüllt die Eigenkapitalfunktion.

Bei dem Unternehmerkapital handelt es sich um ein zinsverbilligtes Nachrangdarlehen mit einer Darlehenshöhe von bis zu 500.000 Euro je Antragsteller. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre mit einer 7-jährigen tilgungsfreien Anlaufzeit. Innerhalb der ersten 10 Jahre erhalten Sie aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens einen vergünstigten Festzinssatz sowie eine Haftungsfreistellung (Bundesgarantie).

Das Nachrangdarlehen stockt die förderfähigen Kosten auf.

Förderfähig sind unter anderem:

  • gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen etc.
  • Grundstücks- und Gebäudeerwerb
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen (Käufer muss vor dem Erwerb weniger als 25 % der Unternehmensanteile halten)
  • Warenlager
  • Beratungsleistungen durch externen Berater
  • Kosten für die erste Messe- oder Ausstellungsteilnahme

In den alten Bundesländern erhöhen Sie mit dem Nachrangdarlehen Ihre förderfähigen Kosten auf bis zu 45 %, in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) sogar bis zu 50 %. Hinzu kommt, dass in den alten Bundesländern 15 %, in den neuen Bundesländern 10 % der eingesetzten eigenen Mittel die förderfähigen Kosten nicht unterschreiten dürfen.

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Sollten Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Darlehenszeit ganz oder teilweise tilgen wollen bzw. können, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

ERP-Gründerkredit – Universell

Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell werden Existenzgründer, Jungunternehmer oder Unternehmensnachfolger gefördert, die noch keine 5 Jahre am Markt bestehen.

Zudem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • das Vorhandensein fachlicher und kaufmännischer Qualifikationen
  • die Erfüllung der KMU-Definition
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, also aktiv in der Unternehmensleitung tätig.
  • im Besitz von mindestens 50 % des Gesellschafteranteils zu sein und somit einen unternehmerischen Einfluss zu haben
  • die realistische Erwartung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs des unternehmerischen Vorhabens

Finanziert werden sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel.

Gefördert werden im Einzelnen:

  • immaterielle Vermögensgegenstände
  • gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen etc.
  • Grundstücks- und Gebäudeerwerb
  • Betriebs- und Geschäftsausstattungen
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen (Käufer muss vor dem Erwerb weniger als 25 % der Unternehmensanteile halten)
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
  • Beratungsleistungen durch externen Berater
  • Kosten für die erste Messe- oder Ausstellungsteilnahme

Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, davon sind 3 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Bis zu 100 % Ihrer Investitions- und Betriebsmittelkosten werden ausgezahlt, maximal werden 25 Millionen Euro pro Vorhaben finanziert.

Sollten Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Darlehenszeit ganz oder teilweise tilgen wollen bzw. können, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 kontaktieren und Ihre Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens an uns richten.

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