Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Leasing als Alternative gegenüber einem Kauf

Bei dem Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer nach Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags und gegen Zahlung eines Leasingentgeltes ein Wirtschaftsobjekt für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum. Vor der Überlassung wird die Bonität des Leasingnehmers überprüft.

Der Leasingnehmer wird kein Eigentümer des Leasingobjekts!

Während der Vertragsdauer zahlen Sie als Leasingnehmer monatliche Leasingraten, deren Höhe von der Bewertung des Leasingobjektes abhängt.

Staatlich geförderte Kredite

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Geschäftsvorhabens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF unterstützt.logo_Foerderung1

BUNDESWEITES KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON

0800 / 58 95 505

24h Rückruf-Service / Free Call

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag

Wählen Sie den richtigen Leasingvertrag für sich!

Entscheiden Sie sich für die Option Leasing, so hat der Leasingnehmer die Wahl zwischen einem Vollamortisationsvertrag und einem Teilamortisationsvertrag.

Die Vollamortisation deckt die Kosten des Leasingnehmers.

Mit der Vollamortisation werden durch Zahlung der monatlichen Leasingraten die Anschaffungs- und Herstellungskosten inklusive aller Nebenkosten des Leasinggebers gedeckt. Nach Ablauf des Vertrags – der Leasingvertrag ist in der Regel nicht kündbar – haben Sie als Leasingnehmer drei Optionen

  1.  Sie geben das Wirtschaftsobjekt wieder in den Besitz des Leasinggebers.
  2.  Sie kaufen das Wirtschaftsobjekt.
  3.  Sie verlängern den Leasingvertrag über das Wirtschaftsobjekt.

Auch wenn sich bei der Vollamortisation kein Restwert am Ende der Laufzeit ergibt, haben Sie als Leasingnehmer dennoch mit hohen Raten zu rechnen. Entscheiden Sie sich für diese Leasingform, so müssen Sie diese monatlichen Raten ebenfalls in Ihrem Finanzplan auflisten.

Die Teilamortisation deckt nur teils die Kosten des Leasingnehmers.

Der Teilamortisationsvertrag besitzt eine kürzere Vertragslaufzeit. Zudem zahlen Sie auch niedrigere Raten als bei einem Vollamortisationsvertrag. Dadurch ergibt sich aber auch nach Ablauf des Leasingvertrages ein Restwert des Leasingobjektes.

Bei dem Teilamortisationsvertrag haben Sie als Leasingnehmer dieselben Optionen wie bei dem Vollamortisationsvertrag. Jedoch ist bei der ersten Option im Zusammenhang mit der Teilamortisation und dem Restwert Folgendes zu beachten:

  • Veräußert der Leasinggeber das Leasingobjekt weiter, so sind Sie als Leasingnehmer bei Mehrerlös mit bis zu 75 % der Differenz aus dem Verkaufserlös und dem kalkulierten Restwert beteiligt.
  • Veräußert der Leasinggeber das Leasingobjekt weiter und es ergibt sich ein Mindererlös, so sind Sie wiederum verpflichtet die Differenz auszugleichen.

Der Verkaufspreis des Leasingobjektes entspricht dem kumulierten Restwert.

Achten Sie außerdem darauf, dass die Restwertgarantie ausdrücklich im Vertrag genannt wird. Hinweise im Kleingedruckten sind nicht zulässig.

Welche Vorteile ergeben durch das Leasing?

Vorteilhaft ist zum einen, dass Sie die Leasingraten steuerlich absetzen können, da Sie diese als Betriebsausgaben in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verbuchen. Beachten Sie aber, dass der Steuervorteil nur dann besteht, wenn das Leasingobjekt steuerlich nicht Ihnen als Leasingnehmer zugeordnet ist.

Des Weiteren haben Sie eine höhere Planungssicherheit und eine bessere Kalkulationsgrundlage betreffend Ihrer finanziellen Unternehmensentwicklung. Denn zum einen werden im Leasingvertrag die Höhe der Raten und die Vertragslaufzeit festgelegt und zum anderen werden die Leasingraten langfristig nicht von Zinsänderungen beeinflusst.

Dadurch, dass Sie das Wirtschaftsobjekt leasen und nicht kaufen, erhöht sich Ihre Liquidität und somit auch Ihr Finanzspielraum. Denn das Leasing beinhaltet den Pay as you earn-Gedanken. Das bedeutet, dass Sie während der Nutzung des Leasingobjektes zum einen zwar die Raten bezahlen, zum anderen aber auch wiederum Erträge erwirtschaften, die sich aus der Nutzung des Leasingobjektes ergeben. Somit entsteht quasi der Effekt der Selbstfinanzierung des Wirtschaftsobjektes.

Zudem haben Sie bei dem Leasing die Möglichkeit den Vertrag individuell nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten hinsichtlich

  • der Laufzeit
  • der Amortisation
  • dem Zahlungsverlauf
  • der Zahlungsweise

Welche Nachteile ergeben sich aus dem Leasing?

Auch wenn das Leasing eine höhere Planungssicherheit und bessere Kalkulationsgrundlage mit sich bringt, so stehen im Gegenzug Fixkosten hinsichtlich

  • der teilweise sehr hohen Leasingraten
  • der laufenden Kosten für Versicherungen, Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen

Selbst wenn Sie für das Wirtschaftsobjekt die laufenden Kosten inklusive der Raten zahlen, so hat das Leasingobjekt keinen Eigenkapitalcharakter, da es nach Ablauf der Vertragszeit wieder in die Obhut des Leasinggebers geht. Hinzu kommen noch eventuell anfallende Kosten bei der Rückgabe des Leasingobjektes. Denn das Leasingobjekt muss „originalverpackt“ bzw. im Originalzustand mit allen Bedienungsanleitungen zurückgegeben werden – dies wird ebenfalls vertraglich geregelt.

Kommen Sie aufgrund von Liquiditätsengpässen in Zahlungsverzug, so besteht außerdem die Gefahr, dass der Leasinggeber den Vertrag fristlos kündigt.

Bei einem KFZ-Leasing kommt hinzu, dass neben dem Leasingvertrag ein Kilometerabrechnungsvertrag abgeschlossen wird. In diesem Vertrag wird für die Leasinglaufzeit ein Kilometersatz vereinbart, bei dessen Überschreitung Sie die Differenz zum vereinbarten Kilometersatz zu dem vertraglich festgesetzten Satz zahlen müssen und bei einer Unterschreitung eine Rückvergütung bis zu einem vertraglich festgesetzten Höchstbetrag erfolgt.

Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 kontaktieren und Ihre Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens an uns richten.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)