Telefon E-Mail Beratersuche
X
Bundesweites kostenloses Experten-Telefon

Mo-Fr 08:00-22:00 Uhr
Sa 10:00-16:00 Uhr
So 10:00-16:00 Uhr

24h Rückruf-Service
100% Free Call

X
X
Experten informieren persönlich am Telfon unter 0800 58 95 505 über Fördergelder, Finanzierung und Versicherungen
Der Fördercheck

Sie erhalten staatliche Zuschüsse für Ihre Existenzgründung oder für Ihr Unternehmen.

Überprüfen Sie hier kostenlos Ihre Förderfähigkeit.

Machen Sie den kostenlosen Fördercheck!
FÖRDERCHECK

Überprüfen Sie hier kostenlos und unverbindlich, wie Sie durch staatliche Fördermittel Ihre Existenzgründung oder Ihre bereits bestehende Selbstständigkeit optimieren können.

Direkte Auskunft auch über unsere kostenlose Experten-Hotline 0800 / 58 95 505.







DatenschutzDie abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.

Geschäftsreise

Wenn ein Angestellter auf Geschäftsreise geht, reicht er Belege und Abrechnungen für die Reisekosten bei seinem Arbeitgeber ein und bekommt diese, je nach betrieblicher Regelung, zurückerstattet. Im Fall einer Selbstständigkeit fällt diese Möglichkeit jedoch weg, da der Selbstständige ja der eigene Vorgesetzte ist. Welche Regelungen gelten also bei Geschäftsreisen von Selbstständigen?

Besondere Fördermöglichkeiten zur Unternehmensfestigung

Füllen Sie einfach kostenlos und unverbindlich den Fördercheck aus und lassen Sie sich von uns über Ihre konkreten persönlichen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Festigung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens informieren. Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.Fördermittel aus der EU

BUNDESWEITES KOSTENLOSES EXPERTEN-TELEFON

0800 / 58 95 505

24h Rückruf-Service / Free Call

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag

Wie wird eine Geschäftsreise definiert?

Eine Geschäftsreise, egal ob im Inland oder im Ausland, wird definiert als beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Das bedeutet, dass diese Tätigkeit betrieblich veranlasst sein muss, eine berufliche Notwendigkeit darstellt und sie außerhalb der Betriebsstätte bzw. der Wohnung stattfindet. Eine Geschäftsreise ist zudem immer nur ein vorübergehender, kein dauerhafter Aufenthalt.

Die Betriebsstätte ist der Ort, an welchem der Großteil der geschäftlichen Leistungen erbracht wird. Wenn sich ein Gründer eine Büroimmobilie gemietet hat, würde diese als Betriebsstätte gelten. In Fällen, in denen der Gründer von zu Hause, also vom Home Officeaus arbeitet, wäre es also die Wohnung (oder das Haus). Die Betriebsstätte muss so eingerichtet sein, dass von ihr aus Geschäfte getätigt werden können. Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte oder zu den Betriebsstätten gelten nicht als Geschäftsreise; die Kosten für diese Wegstrecken werden über die Gesetze zum beruflichen Pendeln geregelt.

Welche Kosten können Selbstständige abrechnen?

Generell gilt, dass Kosten für eine Geschäftsreise als Betriebskosten abgerechnet werden können und somit die Steuerlast senken. Allerdings besteht für Selbstständige eine andere Dokumentationspflicht als für Angestellte. Beide Berufsgruppen können die sogenannte Verpflegungspauschale beim Finanzamt geltend machen. Sie stellt sich wie folgt dar:

Abwesenheitsdauer Betrag
24 Stunden 24 €
weniger als 24 Stunden und min. bis zu 14 Stunden 12 €
weniger als 14 Stunden und mindestens mehr als 8 Stunden 6 €
weniger als 8 Stunden 0 €

Im Gegensatz zu Angestellten dürfen Selbstständige jedoch keine Pauschale für Übernachtungen veranschlagen. Dafür müssen stets die tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden. Auch Reisenebenkosten, wie etwa Parkhausgebühren, Ölwechsel, Kosten für Beförderung und Aufbewahrung des Reisegepäcks oder Mautgebühren können abgesetzt werden.

Besonders wichtig für eine reibungslose Abrechnung ist eine sorgfältige Dokumentation aller Kosten der Geschäftsreise durch Belege, Quittungen etc. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauch in diesem Bereich gekommen ist, achtet das Finanzamt besonders auf die Korrektheit der Angaben. Deshalb ist auch von einer Mischform aus Geschäfts- und Urlaubsreise abzuraten, da dabei Probleme mit dem Finanzamt oft vorprogrammiert sind. Des Weiteren ist es ratsam, bei häufigen oder etwas kostspieligeren Geschäftsreisen mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, da so mögliche Fehler in der Dokumentation vermieden werden können.

Gerne können Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 kontaktieren und Ihre Fragen zu Marketing & Vertrieb an uns richten.

Nutzen Sie unsere kostenfreien Gründer- & Unternehmer-Services!

Fördermittel-Check | Berater finden | Geschäftsidee vorstellen | Newsletter (monatlich)