
Sich selbstständig machen: Dies ist für viele Menschen eine Möglichkeit, sich beruflich zu verwirklichen und unabhängig zu arbeiten. Doch finanzielle Unsicherheiten und bürokratische Hürden machen es nicht leicht, diesen Weg einzuschlagen.
Die noch amtierende Bundesregierung hat mit dem SGB-III-Modernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2024 vorgestellt wurde, einige Reformen auf den Weg gebracht, um die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher zu gestalten. Erwähnt wird in diesem Dokument auch der Existenzgründungszuschuss. Doch was genau soll sich hier ändern? Wird es Vorteile beim Gründungszuschuss für Gründer geben? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.
Mit dem Gründungszuschuss Unterstützung für die Unternehmensgründung erhalten
Der Gründungszuschuss ist ein wichtiges staatliches Fördermittel für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchten. Die Förderung soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und den finanziellen Druck in den ersten Monaten verringern.
Höhe und Dauer vom Gründungszuschuss:
Phase 1: Für sechs Monate wird der zuletzt bezogene Arbeitslosengeldbetrag weitergezahlt.
Phase 2: Danach erhalten Gründer für neun weitere Monate eine Pauschale von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.
Diese Unterstützung kann dabei helfen, die finanziellen Herausforderungen in der Anfangszeit der Selbstständigkeit abzufedern und eine stabile Existenz aufzubauen.
Welche Änderungen beim Gründungszuschuss geplant sind
Die geplanten Änderungen sollen den Prozess für Existenzgründer vereinfachen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung ermöglichen. Die gesetzlichen Maßnahmen könnten bereits zum 1. April 2025 in Kraft treten. Zu den wichtigsten Punkten der Reform bezogen auf den Existenzgründungszuschuss zählen:
Kürzere Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld
Bisher mussten Antragsteller noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, um den Gründungszuschuss zu beantragen. Diese Grenze soll auf 90 Tage gesenkt werden. Dadurch könnten mehr Menschen von diesem Fördermittel profitieren – insbesondere diejenigen, die schon frühzeitig eine Existenzgründung starten möchten oder nur noch wenige Monate Arbeitslosengeld beziehen können.
Zusammenlegung der Förderphasen
Mit der Reform soll es künftig nur noch eine einheitliche Förderphase geben. Dadurch entfällt der bürokratische Aufwand für eine erneute Beantragung nach sechs Monaten. Antragsteller sollen damit mehr Planungssicherheit erhalten, ohne sich um eine Verlängerung kümmern zu müssen.
Unveränderte Höhe der Gründungszuschuss-Förderung
Die Höhe vom Gründungszuschuss bleibt unverändert. Das bedeutet, dass weiterhin für sechs Monate der zuletzt bezogene Arbeitslosengeldbetrag gezahlt wird, gefolgt von 300 Euro monatlich für weitere neun Monate.
Doch es ist noch unklar, ob die neue Regierung unter CDU-Führung die Reformen überhaupt umsetzen wird. Eine neue politische Ausrichtung könnte bedeuten, dass das Gesetz überarbeitet oder sogar zurückgenommen wird. Daher bleibt abzuwarten, ob der Existenzgründungszuschuss wirklich in der geplanten Form bestehen bleibt.
Vorbereitung auf die Gründungszuschuss-Beantragung
Wer den Existenzgründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit erfolgreich beantragen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten, da die Bewilligung im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters liegt. Im Rahmen der Vorbereitungen sollten sich Gründer speziell auf folgende Punkte spezialisieren:
- Die Businessplan-Erstellung
- Eine genaue Finanzplanung, um die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells nachzuweisen
- Die Klärung steuerlicher und buchhalterischer Aspekte
Service-Tipp: Gerne stellen wir Ihnen eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Geschäftsidee aus – auch kurzfristig möglich.
Weitere Fördermittel für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger
Neben dem Existenzgründungszuschuss für ALG-1-Empfänger gibt es auch ein Fördermittel für Bürgergeld-Empfänger: das Einstiegsgeld. Dieses wird von den Jobcentern vergeben und dient als finanzielle Starthilfe für Menschen, die sich aus der Grundsicherung heraus eine eigene Existenz aufbauen möchten.
Lesetipp: AVGS für Gründer aus der Arbeitslosigkeit – Gründungsberatung & Coaching kostenlos
Sicher in die Selbstständigkeit starten mit einer Existenzgründungsberatung
Ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld: Wer staatliche Fördergelder für die Unternehmensgründung beantragen möchte, sollte sich rechtzeitig mit den aktuellen Regelungen vertraut machen und sich gründlich vorbereiten.
Eine professionelle Existenzgründungsberatung kann dabei helfen, alle Anforderungen der Arbeitsagentur zu erfüllen und die Chancen auf eine Bewilligung zu maximieren. Viele Beratungen sind sogar je nach Bundesland förderfähig und können mit staatlichen Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Jetzt kostenfreien Fördercheck machen und herausfinden, welche Förderung für Sie infrage kommt.
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