Selbstständig machen und Preisgeld für die Unternehmensgründung absahnen? Diese Möglichkeit haben Existenzgründer, die noch bis 1. August ihre Geschäftsidee im Rahmen des Wettbewerbs „KfW-Award Gründen“ einreichen.
Expertenjury bewertet Geschäftsidee
Für den Wettbewerb können sich Start-ups aus allen Bereichen bewerben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. Die eingegangenen Geschäftsideen werden im Anschluss von einer Expertenjury nach folgenden Kriterien geprüft:
- Innovationsgrad
- Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- soziale Verantwortung und gesellschaftliches Handeln
Vergeben wird der Award im Rahmen der Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) am 17. Oktober 2019 in Berlin. Das Siegerunternehmen pro Bundesland erhält eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Alle Gewinner aus den jeweiligen Bundesländern treten anschließend gegeneinander um den Bundessieg an. Dieser ist mit 9.000 Euro Preisgeld versehen. Zudem wird ein Publikumssieger gekürt, der eine Prämie in Höhe von 5.000 Euro erhält.
Über den Preis für Existenzgründer
Der Titel „KfW Gründer Champion“ ist seit 1998 eine jährliche Qualitätsauszeichnung für junge Existenzgründer. Mit der Vergabe des Awards möchte die KfW sowohl erfolgreiche Existenzgründer auszeichnen als auch dazu beitragen, dass der Schritt in die Selbstständigkeit mehr öffentliche Anerkennung erfährt.
Förderung der Existenzgründung durch Gründungsberatung
Preisgelder von Wettbewerben wie das oben genannte können Existenzgründern insbesondere in der kostenintensiven Startphase helfen, das Unternehmen über Wasser zu halten. Dies gilt in der Regel aber nur für kleinere Unternehmen. Unabhängig von der Größe des Unternehmens sollten Gründer bei dem Thema Finanzierung nach geeigneten Alternativen suchen, da Engpässe zur Insolvenz führen können. Eine Existenzgründungsberatung kann hier helfen, weitere Wege wie zum Beispiel Förderkredite zu finden. Für die Unternehmensberatung per se kann die Beratungsförderung des BAFA genutzt werden. Bei diesem Fördermittel werden bis zu 90 % der Beratungskosten erstattet.
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