Die Schritte zur Existenzgründung sind, je nachdem, welches Gewerbe gewählt wird, bereits manchmal recht aufwändig. Doch sind diese Hürden erst einmal genommen, kann endlich mit der lang ersehnten Geschäftstätigkeit begonnen werden. Wenn die ersten Aufträge eintrudeln und die Kasse klingelt, herrscht erst einmal große Euphorie. Bei aller Freude über den erfolgreichen Geschäftsgang sollten jedoch die Verpflichtungen nicht in Vergessenheit geraten. Dazu zählt natürlich auch die Ermittlung und Abführung der Steuern. Doch welche Steuern sind überhaupt zu zahlen und wer genau ist wann steuerpflichtig? Gerade für Jungunternehmer ist es häufig nicht einfach, den Steuerdschungel zu durchblicken und die Regeln klar zu sehen.
Die wichtigsten Steuern im Überblick:
Wer sich selbstständig macht, muss sich auch mit dem Steuersystem auseinandersetzen. Dabei gibt es viele verschiedene Steuerarten, die jedoch nicht zwangsläufig für jede Rechtsform gelten. Kapitalgesellschaften beispielsweise zahlen andere Steuern als Einzelunternehmer oder gar Kleinunternehmer. Wichtig ist es dennoch, alle Steuerarten zu kennen.
- Mehrwertsteuer: Jedes Produkt, das verkauft wird und auch jede Dienstleistung, mit der ein Umsatz erzielt wird, unterliegt der Mehrwertsteuer bzw. der Umsatzsteuer. Für die allermeisten Produkte und Dienstleistungen gilt der Normalsteuersatz von 19 %. Zusätzlich gelten einige Ausnahmen, für die ermäßigte Steuersätze anfallen. Jeder Unternehmer hat diese Mehrwertsteuer auf seiner Rechnung anzuführen und zusätzlich zu seinen Einstandskosten und dem unternehmerischen Gewinn zu verrechnen. Denn die Mehrwertsteuer wird später an das Finanzamt abgeführt. Einen Vorteil genießen hier Unternehmen, die im B2B-Geschäft (externer Link) tätig sind, also an andere Unternehmer weiterverkaufen. Denn ihre Kunden dürfen sich die MwSt. in Form der Vorsteuer im Nachhinein wieder zurückholen. Unternehmen, die Leistungen einkaufen, können somit netto einkaufen. Die Mehrwertsteuerlast wird bei der Steuerermittlung mit der Summe der Vorsteuern aus Eingangsrechnungen gegen gerechnet.
- Einkommensteuer: Die Einkommensteuer gilt für natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Gewinns ab. Je mehr Gewinn im Jahr gemacht wird, umso höher auch der Prozentsatz für die Berechnung der Einkommensteuer (externer Link). Die Steuererklärung ist bis zum 31. Mai des nächsten Geschäftsjahres zu übermitteln, wobei bereits Vorauszahlungen getätigt werden können.
- Körperschaftssteuer: Was die Einkommensteuer für natürliche Personen ist, das ist die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften.
- Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer gilt für Gewerbetreibende, nicht aber für Freiberufler oder Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft. Abseits des Freibetrages von 24.500 Euro wird die Gewinn- und Verlustrechnung als Basis zur Kalkulation der Gewerbesteuer herangezogen.
- Lohnsteuer: Die Lohnsteuer fällt nur für Unternehmen an, die auch Angestellte beschäftigt. Die Lohnsteuer ist dabei abhängig vom Lohn und wird im Rahmen der Lohnbuchhaltung vom Lohnverrechner ermittelt. Hierbei können Freibeträge, aber auch Hinzurechnungsbeträge zur Anwendung kommen.
Bedeutung der korrekten Steuerermittlung für Unternehmen
Die Ermittlung und Abführung der Steuern ist gerade für junge Unternehmen eine sehr wichtige Aufgabe. Denn hier gilt es bereits in der frühen Phase nach der Unternehmensgründung, einen ausreichend großen Anteil an den Einnahmen zur Seite zu legen, um diese später als Steuern abführen zu können. Denn die tatsächliche Übermittlung der Steuerlast an das Finanzamt und die Überweisung der Steuern findet üblicherweise erst einige Monate später statt, nachdem die Einnahmen erzielt wurden.
Insbesondere vor dem Start des Unternehmens ist es wichtig, alle Steuern korrekt einzupreisen, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt. Ob die Preise nicht nur konkurrenzfähig sind, sondern auch ausreichen, um alle Kosten zu decken, lässt sich am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater eruieren. Dieser weiß genau, wie die Produkte und Dienstleistungen zu kalkulieren sind, damit alle Kosten gedeckt sind, aber vor allem auch Steuern und Abgaben davon bezahlt werden können. Sind die Preise für die eigenen Produkte nämlich zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr, dass das Unternehmen mehrere Monate lang zwar gute Verkaufszahlen erzielt, aber in Wahrheit mit jedem Verkauf Verlust macht, ohne es zu merken.
Service-Tipp: Steuerberater finden
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Ich möchte gerne ein Unternehmen gründen. Wichtig zu erfahren war, dass die Gewerbesteuer für Gewerbetreibende gilt. Ich werde mir restliche Beratung von einer Steuerberatung einholen.
2024 möchte ich ein Unternehmen gründen. Mir war lange Zeit nicht bewusst, dass die Lohnsteuer nur für Unternehmen anfällt, die auch Angestellte beschäftigt. Um einen besseren Überblick über meine steuerliche Situation verschaffen zu können, werde ich einen Steuerberater um Hilfe bitten.
Da ich bald ein Unternehmen gründen möchte, informiere ich mich über dieses Thema im Internet. Bis jetzt wusste ich nicht, dass für Gewerbetreibende eine Extrasteuer besteht. Für Steuerfragen werde ich einen Berater hinzuziehen.