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Foto von einer großen Lupe mit blauem Hintergrund.

Eine Unternehmensgründung ist komplex. Existenzgründer müssen sich insbesondere zu Beginn um viele verschiedene Punkte kümmern. Dazu gehören beispielsweise die Businessplan-Erstellung, die Fördermittel-Beantragung oder die Suche nach passendem Personal. Wurde letzteres gefunden und eingestellt, müssen Existenzgründer Beschäftigte dauerhaft dazu motivieren, gute Leistungen zu bringen, um die Unternehmensgründung zum Erfolg zu führen.

Als Geschäftsführer muss man dabei eine gesunde Mischung aus Autorität und Verständnis finden. Gerne wird dafür der geflügelte Ausdruck von Zuckerbrot und Peitsche (externer Link) verwendet. Im Idealfall kann man als Chef auch mal die Zügel lockerer lassen und seinen Angestellten etwas mehr Freiheit gewähren. Allerdings besteht dabei stets die Gefahr, dass dies so mancher ausnutzt. Beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig private Besorgungen macht, während er eigentlich am Arbeitsplatz sein sollte, Spesenabrechnungen fälscht oder trotz Krankschreibung kerngesund in den Urlaub fährt.

Ein Detektiv hilft Existenzgründern beim Aufdecken von betrügerischen Handlungen

Als Chef muss man seinen Angestellten vertrauen können. Sollte der Verdacht aufkommen, dass ein Arbeitnehmer dieses Vertrauen missbraucht, muss dagegen vorgegangen werden. Hier stellt sich die Frage, wie dies umgesetzt werden kann. Bei einer Befragung wird die verdächtigte Person wahrscheinlich nicht zugeben, dass sie einen Arbeitszeit- oder einen Lohnfortzahlungsbetrug begangen hat. Eine Überwachung des Angestellten (externer Link) durch den Chef oder einen seiner Mitarbeiter ist schwer möglich, weil dafür sowohl die Zeit als auch das Equipment fehlt. Eine Option stellt hier jedoch die Beauftragung eines professionellen Detektivs dar. Dieser geht bei seiner Tätigkeit überlegt vor und achtet darauf, keine rechtlichen oder moralischen Grenzen zu überschreiten. Außerdem ist er im Besitz einer Ausrüstung, die ihm bei seiner Arbeit nützliche Dienste leistet – wie etwa eine Kamera, mit welcher er aus größerer Entfernung fotografieren kann.

Detektei hilft beim Schützen der Geschäftsidee

Daneben kann ein Detektiv eingesetzt werden, wenn es um das Thema Wirtschaftsspionage (externer Link) geht. Ein junges Unternehmen kommt oftmals mit einer zündenden Geschäftsidee auf den Markt, die etablierten Firmen das Leben schwer machen könnte. Dieser Bedrohung begegnet so mancher Konzern mit unlauteren Mitteln. So werden z. B. heimlich Abhörgeräte in Räumlichkeiten von Start-ups platziert oder Daten gestohlen. Mit Hilfe einer Detektei lässt sich ein Firmengebäude abhörsicher machen, außerdem können die Angreifer ermittelt werden. Auch wenn der Verdacht besteht, dass das eigene Unternehmen auf eine andere Weise ausspioniert wird, findet die Detektei geeignete Wege, den Vorgängen auf den Grund zu gehen.

Wann eine Detektei einen Auftrag annimmt

Damit ein Detektiv seine Tätigkeit aufnehmen kann, muss ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegen. Dies bedeutet, dass es gegen eine Person einen Verdacht geben muss, der schlüssig und ohne Widersprüche ist. Andernfalls nimmt eine seriöse Detektei einen solchen Auftrag nicht an. Besteht tatsächlich ein berechtigtes Interesse, dann müssen die Mitarbeiter der Detektei umfassend über den Sachverhalt informiert werden. Hier gilt: Je genauer die Angaben sind, desto besser können die Detektive die notwendigen Schritte einschätzen. Dies hilft auch dabei, die Kosten für den Einsatz zu kalkulieren. Davon profitiert letztlich auch der Auftraggeber, weil er so ganz genau weiß, wie viel er zu zahlen hat. Und sollten sich die Kosten aufgrund eines unvorhersehbaren Mehraufwands erhöhen, informiert eine seriöse Detektei ihren Kunden umgehend.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mitarbeiterbeobachtung durch eine Detektei für Existenzgründer wesentliche Vorteile bietet. Durch diese Dienstleistung können Blaumacher enttarnt und Arbeitszeitbetrug aufgedeckt werden.

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3 thoughts on “Existenzgründung: Mit Detekteien gegen Blaumacher und Co.

  1. Ich stehe kurz vor der Gründung und habe bereits Businessplan und Fördermittel erstellt und beantragt. Mir ist es sehr wichtig, dass meine Geschäftsidee gut geschützt ist. Dafür könnte ich mir vorstellen, eine Detektei zu beauftragen. Fällt sowas schon unter die Tätigkeit von Wirtschaftsdetektiven?

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