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Die Meisterpflicht für eine Existenzgründung im Handwerk

Die Meisterpflicht für eine Existenzgründung im Handwerk

Gründen ohne „Meister“

Als Handwerker raus aus dem Angestelltenverhältnis und rein in die Selbstständigkeit, das ist der Traum vieler Handwerksgesellen. Anders als beispielsweise in der Gastronomie hat der Gesetzgeber für die Handwerksbranche zur Qualitätssicherung jedoch eine Einstiegshürde geschaffen: die sogenannte Meisterpflicht. Dies bedeutet, dass für eine Existenzgründung im Handwerk laut Handwerksordnung der Abschluss der Ausbildung und somit der Gesellenstatus oft nicht genügt, sondern der Besuch einer Meisterschule zum Erwerb eines Meisterbriefs notwendig ist.

Wann brauche ich für eine Existenzgründung im Handwerk einen Meistertitel?

Grundsätzlich unterliegen alle handwerklichen Tätigkeiten, die im größeren Umfang ausgeführt werden, der Meldepflicht bei der Handwerkskammer. Nur kleine Reparaturarbeiten wie Hausmeistertätigkeiten fallen nicht hierunter. Wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen möchten, sollten Sie sich also im Regelfall vor der Gründung mit der Meldepflicht für Handwerksberufe befassen.

Zusätzlich ist für einige Handwerksbranchen eine Meisterpflicht vom Gesetzgeber zwingend vorgegeben, unter anderem für:

  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Klempner/in
  • Tischler/in
  • Dachdecker/in
  • Gerüstbauer/in
  • Schornsteinfeger/in
  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
  • Maler- und Lackierer/in

Eine genaue Aufstellung der Handwerksberufe mit Meisterpflicht finden Existenzgründer bei ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Andere Branchen wiederum erfordern keinen Meister, beispielsweise:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
  • Drechsler/in (Elfenbeinschnitzer/in)
  • Goldschmied/in und Silberschmied/in
  • Gebäudereiniger/in
  • Fotograf/in
  • Graveur/in

Welche Alternativen zum Meisterbrief gibt es bei einer Gründung im Handwerk?

In den oben genannten Branchen ist eine Existenzgründung fest mit dem Erwerb eines Meisterbriefs verknüpft. Für alle anderen Gründungen im Handwerk besteht jedoch eine Alternative: über Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren in einem Handwerksbetrieb derselben Branche, wovon mindestens vier Jahre in einer leitenden Tätigkeit ausgeübt wurden mussten. In einigen Branchen des Handwerks genügt es auch, einen Meister anzustellen. Hier sollten Sie sich in jedem Fall Gedanken darüber machen, ob Sie diese zusätzliche finanzielle Belastung gleich zu Beginn der Selbstständigkeit im Handwerk stemmen können.

Fördermöglichkeiten für eine Existenzgründung im Handwerk

Eine Existenzgründung im Handwerk ist kostspielig, jedoch können Gründer sich hier auch finanziell fördern lassen. Mit der „Meistergründungsprämie NRW“, fördert beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen Handwerksmeister, die hauptgewerblich ein Unternehmen gründen möchten, mit 7.500 EUR Zuschuss. Aber auch viele andere Bundesländer bieten Förderungen. Gerne informiert die Initiative Deutschland startet Sie kostenfrei unter 0800 – 5895 505 zu Ihren Fördermöglichkeiten.

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