Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit dem Aufstiegsbonus die berufliche Weiterbildung sowie eine Existenzgründung in gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Berufen. Auch eine Existenzgründung im Handwerk wird gefördert. Gewährt werden hierbei einmalige Zuschüsse.
Über die Höhe des Förderprogramms und wer es beantragen kann
Das Programm besteht aus zwei Teilen, welche unabhängig voneinander beantragt werden können:
- Aufstiegsbonus I
- Aufstiegsbonus II
Wer seine Meisterprüfung oder eine andere gleichwertige Prüfung nach dem 1. Januar 2017 erfolgreich absolviert hat, kann den Antrag auf den Aufstiegsbonus I einreichen. Dieser Zuschuss beträgt 1.000 Euro.
Selbstständig machen im Handwerk und anderen Bereichen mit dem Aufstiegsbonus II
Neben dem Aufstiegsbonus I kann auch der Aufstiegsbonus II beantragt werden. Hierbei gewährt das Land auf Grundlage der Meisterprüfung oder einer anderen gleichwertigen Prüfung für Existenzgründungen einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Folgende Gründungsarten werden gefördert:
- Existenzgründung im Hauptgewerbe
- Existenzgründung im Nebengewerbe
- Geschäftsübernahme, Unternehmensnachfolge
- tätige Beteiligung
- Entwicklung einer Existenzgründung begleitend zu einer bestehenden Beschäftigung
Existenzgründer, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung in den letzten zehn Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können den Aufstiegsbonus II beantragen. Eine Antragstellung ist auch bei laufender Fortbildung möglich. Diese muss das Ziel zur Abschlussprüfung haben. Deren Bestehen sowie eine Existenzgründung nach dem 1. Januar 2017 sind Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung.
Welche Nachweise benötigen Existenzgründer für die Antragsstellung?
Will man sich zum Beispiel im Handwerk selbstständig machen und den Aufstiegsbonus II beantragen, ist der Antrag bis spätestens 18 Monate nach der Gründung bei der IHK der Pfalz einzureichen. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen nötig:
- Gewerbeanmeldung
- Abschlusszeugnis
Ziel des Förderprogramms in Rheinland-Pfalz
Der Aufstiegsbonus I und II soll sowohl Anreize für die berufliche Weiterbildung als auch für die Existenzgründung schaffen und damit die Zahl der im Land tätigen hochqualifizierten Fachkräfte erhöhen.
Neben dem Aufstiegsbonus gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Existenzgründer im Handwerk. Welche Förderungen möglich sind, kann über unseren kostenfreien Fördercheck herausgefunden werden.
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