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Existenzgründung in der Gastronomie – Zuschüsse

Zuschüsse für Existenzgründungen in der Gastronomie

Existenzgründungen in der Gastronomie kosten Geld. Zuschüsse und sonstige Förderprogramme von Bund und Ländern helfen, Ihre Ausgaben zu reduzieren.

Zuschüsse zu einer Existenzgründung in der Gastronomie und ihre Voraussetzungen

Wenn Sie ein Café oder Restaurant eröffnen möchten, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen. Welche das sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Falls Sie aktuell zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen, können Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Zuschüsse erhalten. Außerdem gibt es für Existenzgründer in der Gastronomie besondere Kredite mit attraktiven Konditionen. Wenn Sie einen professionellen Businessplan für Ihre Finanzierung benötigen, können Sie des Weiteren umfangreiche Zuschüsse zu damit verbundenen Kosten erhalten.

Eine Existenz in der Gastronomie aus ALG I oder ALG II aufbauen

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen Existenzgründer in der Gastronomie mit verschiedenen Zuschüssen, die sie nicht zurückzahlen müssen. Sie heißen Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Investitionszuschuss. Um diese Zuschüsse zu erhalten, dürfen Sie ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis nicht von Ihrer Seite kündigen, da sonst eine 3-monatige Sperrfrist besteht.

Der Gründungzuschuss und das Einstiegsgeld sind monatliche Zuschüsse, die bis zu 24 Monate gezahlt werden können. Der Investitionszuschuss ist ein einmaliger Betrag von bis zu 5.000 Euro zur Beschaffung notwendiger Sachgüter.

Die Bewilligung dieser Zuschüsse liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Vorlage eines professionellen Businessplans erhöht jedoch die Chancen einer Bewilligung maßgeblich.

Existenzgründung in der Gastronomie auch ohne Eigenkapital

Wenn Ihre eigenen finanziellen Mittel für Ihre Existenzgründung in der Gastronomie nicht ausreichen, dann sind beispielsweise die Gründerdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) eine gute Möglichkeit, um notwendiges Kapital zu beschaffen. Diese nationale Förderbank bietet Darlehen verschiedener Größen und zu besonders attraktiven Konditionen an. Für einen Förderkredit bis zu 100.000 Euro, das so genannte Startgeld, benötigen Sie kein Eigenkapital. Allerdings erhöhen vorhandene Sicherheiten die Chancen einer Kreditbewilligung.

Um einen entsprechenden Gründerkredit zu erhalten, müssen Sie eine einwandfreie Schufa haben und einen professionellen Businessplan vorlegen. Die Beantragung eines KfW-Kredits erfolgt über Ihre Hausbank.

Zuschüsse zu einer professionellen Gründungsberatung vor der Existenzgründung in der Gastronomie

Damit Sie Ihre Existenzgründung in der Gastronomie erfolgreich gestalten können, sollten Sie einen professionellen Businessplan erstellen. Er prognostiziert unter anderem die Gewinne Ihres Cafés oder Restaurants und überzeugt auf diese Weise auch potenzielle Kapitalgeber von Ihrem Vorhaben.

In verschiedenen Internetforen finden Sie zahlreiche Anleitungen für das Schreiben eines Businessplans, allerdings sind diese oft sehr pauschal und berücksichtigen Ihre individuelle Situation nur unzureichend. Deshalb eignen sie sich kaum, um Kapitalgeber von Ihrer Existenzgründung in der Gastronomie zu überzeugen. Empfehlenswerter ist es, einen professionellen Businessplan gemeinsam mit einem Gründungsberater zu erstellen. Bis zu 80 % der damit verbundenen Kosten werden vom Land bezuschusst.

Sofern vorhanden, wird Ihnen der Gründungsberater auch spezielle Förderungen für die Gastronomie nennen können, die in Ihrem Bundesland gelten. In Baden-Württemberg zählen hierzu beispielsweise die Gründungsgutscheine des örtlichen Hotel- und Gaststättenverbandes (kurz DEHOGA).

Zahlen und Fakten zum Gastgewerbe finden Sie hier: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.

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