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Existenzgründung in der Gastronomie – Rechtsformen

Rechtsformen für Existenzgründungen in der Gastronomie

Die richtige Rechtsform für eine Existenzgründung in der Gastronomie

Wer eine Existenz in der Gastronomie aufbaut, der wählt als Rechtsform häufig eine Einzelunternehmung oder eine GbR. Pauschal ist das jedoch nicht immer sinnvoll. Deshalb sollten Gründer die Unterschiede der Rechtsformen kennen.

Rechtsformen für Existenzgründungen in der Gastronomie und ihre Unterschiede

Ist in Deutschland vorgeschrieben, welche Rechtsform Sie für eine Existenzgründung in der Gastronomie wählen müssen? Nein, das ist es nicht. Fest steht jedoch, dass Sie eine Rechtsform wählen müssen, wenn Sie einen gastronomischen Betrieb eröffnen wollen. Aktuell haben Sie in Deutschland die Wahl zwischen rund acht Rechtsformen. Sie werden in so genannte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt und unterscheiden sich vorrangig durch die Anzahl der Personen, die an der Führung des gastronomischen Betriebs beteiligt sind, durch die Art und den Umfang der Haftung sowie durch den buchhalterischen, steuerrechtlichen und notariellen Verwaltungsaufwand einschließlich der damit verbundenen Kosten.

Individuelle Entscheidungskriterien für eine Rechtsform in der Gastronomie

Damit Sie eine Existenzgründung in der Gastronomie erfolgreich gestalten können, sollten Sie sich die bei der Wahl der Rechtsform folgende Fragen stellen: Wie viele Personen sollen an meinem Restaurant beteiligt werden, sowohl finanziell als auch personell? Womit und in welchem Umfang soll das gegründete Café in einem Schadensfall haften? Wie hoch darf der Verwaltungsaufwand der Rechtsform sein und die damit verbundenen Verwaltungskosten? Habe ich gleich zu Beginn meiner Existenzgründung in der Gastronomie ausreichend Kapital, um beispielsweise die Mindesteinlage für die Gründung einer GmbH leisten zu können?

Der Zielkonflikt von Rechtsformen

Vereinfacht lässt sich sagen, dass die Kosten für eine Rechtsform mit geringerer persönlicher Haftung wesentlich höher sind als die Kosten für eine Rechtsform mit persönlicher Haftung. Beispiel: Die Steuerberatungskosten für eine GmbH ohne persönliche Haftung sind fast doppelt so hoch wie die Steuerberatungskosten für eine Einzelunternehmung mit persönlicher Haftung. Der Grund ist die Bilanzierungspflicht der GmbH, die das Einzelunternehmen nicht hat. Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Gründungsberater kann Ihnen am besten sagen, welche Rechtsform zu Ihrer individuellen Existenzgründung in der Gastronomie passt. Zu den Kosten für einen Gründungsberater erhalten Sie sogar staatliche finanzielle Zuschüsse.

Auswirkungen der Rechtsformen auf Finanzierungsfragen

Die Rechtsform, die Sie für Ihr Café oder Restaurant wählen, wirkt sich auch auf Bereiche aus, an die Sie vielleicht nicht automatisch denken. Wenn Sie beispielsweise Kapital für die Gründung Ihres gastronomischen Betriebs benötigen, werden potenzielle Investoren die Bonität Ihres Unternehmens überprüfen und danach die Konditionen und die Höhe des Kredits bestimmen, den sie Ihnen gewähren. Als Maßstab der Bonität wird bei einer Personengesellschaft die Bonität und das private Vermögen des Unternehmers herangezogen. Analog dazu wird bei einer Kapitalgesellschaft die Bonität des Unternehmens als Maßstab genommen. Achtung: Erscheint einer Bank die Bonität eines Unternehmens als zu gering, dann ist es durchaus üblich, dass die Bank Sie für die Gewährung eines Kredites in die persönliche Haftung nimmt, obwohl Sie eine Kapitalgesellschaft gegründet haben, die eigentlich nur mit dem unternehmerischen Kapital haftet.

Informationen zu Rechtsformen für Existenzgründer finden Sie hier: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Zahlen und Fakten zum Gastgewerbe finden Sie hier: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.

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