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Frau sitzt mit einem Laptop auf einem Sofa und telefoniert.

Existenzgründerinnen sind immer noch deutlich in der Unterzahl. So zeigt beispielsweise der aktuelle Female Founders Report, dass nur rund 12 % der Unternehmensgründungen von Existenzgründerinnen erfolgt (externer PDF-Link). Um mehr Frauen für eine Existenzgründung zu ermutigen, möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anpassungen der Förderrichtlinien beim EXIST-Förderprogramm vornehmen. Wie diese aussehen können, zeigt die aktuelle Ausgabe der Monatszeitschrift „Schlaglichter der Wirtschaft“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Über das EXIST-Förderprogramm

Mit dem BMWi-Förderprogramm EXIST-Gründerstipendium werden innovative technologieorientierte Geschäftsideen gefördert. Einen Förderantrag können Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen stellen. Förderfähig sind zudem Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 50 % ihres Studiums absolviert haben. Zudem können sich Gründerteams mit bis zu drei Mitgliedern bewerben. Die Höhe des monatlichen Förderbetrages richtet sich dabei nach dem Status der zu fördernden Person. Folgende Beträge sind dabei vorgesehen:

  • 3.000 Euro für promovierte Existenzgründer
  • 2.500 Euro für Hochschulabsolventen
  • 2.000 Euro für technische Mitarbeiter
  • 1.000 Euro für Studierende

Zusätzlich können Sachausgaben mit bis zu 10.000 Euro bei Einzelgründungen gefördert werden. Bei Teams erhöht sich der Betrag auf bis zu 30.000 Euro. Auch kann ein Gründercoaching mit maximal 5.000 Euro bezuschusst werden. In diesem lernen die Existenzgründer beispielsweise, wie ein Businessplan erstellt wird.

Anzahl von geförderten Existenzgründerinnen seit 2018 steigend

Die Förderung mit dem EXIST-Gründerstipendium ist nicht neu. Denn bereits seit 2007 werden Studierende und Wissenschaftler, die sich selbstständig machen wollen, mit dem Förderprogramm unterstützt. Der jährliche Anteil der geförderten Existenzgründerinnen betrug in den ersten Jahren nach dem Start der Förderung durchschnittlich zwischen neun und 15 %. Ein Grund für diesen geringen Frauenanteil unter den Geförderten war, dass damals der Anteil von Studentinnen in den sogenannten MINT-Fächern (externer Link) ebenfalls gering war.

Seit 2018 kann jedoch ein jährlicher Anstieg der mit dem EXIST-Programm geförderten Existenzgründerinnen verzeichnet werden. Demnach stieg der Anteil im Jahr 2019 von 13 % auf 16 % und im Jahr 2021 von 19 % auf 21 %. Grund hierfür könnte laut den Autoren des Artikels der Anstieg des Frauenanteils in den MINT-Fächern sein, der aktuell bei rund 30 % liegt.

Spezielle Förderung für Existenzgründerinnen mit Kindern geplant

Um noch mehr Frauen im Rahmen einer Unternehmensgründung zu fördern, empfehlen die Verfasser weitere Anpassungen der Förderbedingungen. Insbesondere das Thema Familie soll dabei in den Vordergrund rücken. Ziel ist es, dass speziell Frauen mit Kindern Unterstützung bei der Unternehmensgründung erhalten können. Beispielsweise soll es zukünftig möglich sein, Ausgründungsvorhaben zu verlängern, wenn weibliche Teammitglieder Nachwuchs erwarten. Zudem soll der Kinderzuschlag für die Betreuungskosten erhöht werden.

Weiterhin sollen weibliche Rollenvorbilder geschaffen und eine stärker gendersensible Sprache genutzt werden, um die Ansprache von Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen, zu verbessern.

Daneben soll das Hochschul-Förderprogramm EXIST-Potentiale stärker genutzt werden, um  an Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen Existenzgründerinnen zu gewinnen. Hierfür sei es nötig, eine stärker ausgeprägte Gründungskultur sowie notwendige Rahmenbedingungen für innovative und wachstumsstarke Start-ups aus der Wissenschaft zu schaffen. Um dies zu realisieren, setzen die Initiatoren des Förderprogramms auf den Erfahrungsaustausch zwischen den über 200 Hochschulen im EXIST-Netzwerk.

Mit der Stärkung der Gründungskultur zu mehr Existenzgründerinnen

Zum Schluss des Artikels betonen die Autoren, dass die Gewinnung von Existenzgründerinnen eine langfristige Aufgabe bleibe, die nicht allein über rechtliche Rahmenbedingungen gelöst werden könne.

Um weiterhin Existenzgründerinnen zu gewinnen, müsse insbesondere die Gründungskultur an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor Ort weiterentwickelt werden, sodass Gründerinnen dort die richtigen Bedingungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung vorfinden.

Existenzgründerinnen, die keinen wissenschaftlichen Hintergrund haben, können statt dem EXIST-Gründerstipendium andere staatliche Förderprogramme nutzen, um ihre Geschäftsidee voranzubringen. Mit diesen kann eine Existenzgründungsberatung je nach Bundesland mit bis zu 70 % der Kosten bezuschusst werden (Service: Fördermittelcheck).

Der vollständige Artikel kann auf der Website des BMWI als PDF-Dokument (externer Link) heruntergeladen werden.

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